Berner Zahnarzt uneinsichtig «Man hat das Recht, Steuern nicht zu bezahlen»

Andreas Fischer

11.11.2024

Eine Steuererklärung zu machen, hält ein Berner Zahnarzt seit Jahren für unnötig.
Eine Steuererklärung zu machen, hält ein Berner Zahnarzt seit Jahren für unnötig.
Keystone

Ein Zahnarzt will keine Steuern und Abgaben für Sozialversicherungen zahlen und ignoriert seit 15 Jahren Rechnungen vom Staat. Jetzt wurde über den Berner der Konkurs verhängt. Einsichtig ist er trotzdem nicht. 

Andreas Fischer

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  • Ein Berner Zahnarzt lässt Rechnungen von Bund, Kanton und Ausgleichskasse jahrelang unbezahlt.
  • Er habe «das Recht, Steuern nicht zu bezahlen», sagt der 64-jährige.
  • Das Gericht sieht das anders und verhängt den Konkurs über den Mann, der dennoch uneinsichtig bleibt.

«Man hat das Recht, Steuern nicht zu bezahlen»: 15 Jahre hat sich ein Berner Zahnarzt geweigert, Steuern zu zahlen. Zudem hat er sechs Millionen Franken auf den Konten seiner Töchter versteckt. Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, seine Beschwerde gegen das Urteil in der höheren Instanz wurde abgewiesen.

Doch der Zahnarzt bleibt offenbar uneinsichtig: Er habe, wie eingangs erwähnt, das Recht, seine Steuern nicht zu bezahlen. Die seien nämlich keine Schuld nach dem Obligationenrecht, argumentiert er gegenüber dem «Tages-Anzeiger» und lässt Rechnungen von Bund, Kanton und Ausgleichskasse unbezahlt. Auch wenn die Argumente des 64-Jährigen ähnlich tönen, ein Staatsverweigerer, habe er dem «Tages-Anzeiger» gesagt, möchte er nicht sein.

Der Zahnarzt hat seine Praxis mittlerweile geschlossen. Zwar habe er Löhne und Lieferantenrechnungen bezahlt, aber seine Verpflichtungen dem Staat gegenüber nicht erfüllt. 485’000 Franken schuldet er der Ärzteausgleichskasse.

Auch der Konkurs ändert nichts an seiner Haltung

In einem Gerichtsverfahren wurde nun der Konkurs über den Zahnarzt verhängt, der bei der Verhandlung lediglich einen Brief an den Roscher überreichte und den Gerichtssaal sofort wieder verliess.

Durch das Konkursverfahren, wenngleich noch nicht rechtskräftig, kann der Mann nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen. Konten werden eingefroren, Vermögenswerte beschlagnahmt. Laut Prozessakten hatte der Mann schon vor zehn Jahren etwa 2,8 Millionen Franken Bargeld abgehoben.

An seiner Haltung, keine Steuern zahlen zu müssen, wolle der Zahnarzt festhalten. Auch wenn es nicht einmal eine theoretische Gesetzeslücke gibt, um die Steuerpflicht zu umgehen, wie Adriano Marantelli, Steuerrechtsexperte an der Universität Bern, im «Tages-Anzeiger» sagt. Zwar stünde im vom Zahnarzt erwähnten Obligationenrecht tatsächlich nichts von einer Steuerpflicht. Im Bundesgesetz und im Steuergesetz des Kantons Bern allerdings schon.