Zoff mit Aargauer Fiskus Arbeitsloser kassiert Millionen – und will keine Steuern zahlen

dmu

17.9.2024

Im Kanton Aargau hat das Obergericht kürzlich ein Urteil in einem Steuerstreit gefällt.
Im Kanton Aargau hat das Obergericht kürzlich ein Urteil in einem Steuerstreit gefällt.
Keystone

Ein Aargauer Ehepaar ist überzeugt, der Erlös aus einem Lizenzverkauf ist steuerfrei. Die Behörden sehen das anders. Es geht um Millionen.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Aargauer Ehepaar streitet vor Gericht über die steuerliche Behandlung von 5,4 Millionen Franken aus dem Verkauf einer Impfstofflizenz.
  • Das Obergericht entschied, dass der Betrag als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gilt und somit steuerpflichtig ist.
  • Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte die Gemeinde Steuereinnahmen von bis zu zwei Millionen Franken erhalten.

Im Kanton Aargau tobt ein komplexer Steuerstreit, bei dem es um erhebliche Summen geht. Die Steuerkommission einer Aargauer Gemeinde hat das steuerbare Einkommen und Vermögen eines Ehepaars für das Jahr 2018 auf jeweils rund 5,5 Millionen Franken festgesetzt. Die Zahl steht im starken Kontrast zur Steuererklärung des Paares, die ein steuerbares Einkommen von nur 87'702 Franken ausweist, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Entstanden ist der signifikante Unterschied von 5,4 Millionen Franken im Jahr 2018: Durch den Verkauf einer Lizenz für Hepatitis-Impfstoffe hat der Ehemann sechs Millionen US-Dollar – umgerechnet etwa 5,4 Millionen Franken – erhalten.

Das Ehepaar hat sein steuerbares Vermögen für jenes Jahr denn auch mit 5,5 Millionen Franken angegeben. Weil der Mann im selben Jahr arbeitslos war, erhielt er zudem von der Arbeitslosenversicherung 4029 Franken.

Steuerfrei oder nicht?

Das Paar hat Einspruch gegen die Steuerveranlagung eingelegt, was den Fall vor das Obergericht brachte. Die zentrale Frage: Sind die 5,4 Millionen als Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder als privater Kapitalgewinn zu werten? Letzteres wäre steuerfrei.

Das Gericht hat im kürzlich publizierten Urteil jedoch zugunsten des Kantons und der Gemeinde entschieden. Die Lizenz sei als Geschäftsvermögen zu betrachten und der Mann habe die Absicht gehabt, einen Gewinn zu erzielen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es der Gemeinde einen erheblichen Steuersegen bescheren: Bei einem tiefen Steuerfuss von 57 Prozent wären über 1,6 Millionen Franken fällig, bei einem hohen Satz von 125 Prozent sogar über 2 Millionen Franken.