Gerichtsprozess in NidwaldenMann crasht auf Kokain in Baustellen und Tesla – Haft droht
Sven Ziegler
18.12.2024
Eine Stunde lang flüchtet ein Lieferwagenfahrer im März vor der Polizei. Dabei gefährdet er auch mehrere Menschen und rast in Baustellen hinein. Nun steht er vor Gericht.
Sven Ziegler
18.12.2024, 06:43
18.12.2024, 08:34
Sven Ziegler
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Am Vierwaldstättersee ereignet sich Ende März dieses Jahres eine Verfolgungsjagd.
Ein Lieferwagenfahrer rast in mehrere Baustellen und gefährdet Menschen auf einem Fussweg.
Am 27. März 2024 ereignet sich am Vierwaldstättersee eine Verfolgungsjagd der extremen Sorte. Über eine Stunde jagen mehrere Polizeiautos einen weissen Lieferwagen. Die Verfolgungsjagd führt durch mehrere Kantone, über Fussgängerwege und durch Baustellen.
Erst nach einem Crash mit einem Tesla kann der Mann verhaftet werden, kommt nach der Untersuchungshaft wieder frei. Am Mittwoch steht er vor dem Kantonsgericht Nidwalden und muss sich dort für seine Tat verantworten.
Gemäss der Anklageschrift begann die Fahrt des heute 25-jährigen Mannes gegen 8 Uhr morgens. Mit seinem Lieferwagen will der Mann trotz Führerausweisentzug zur Arbeit fahren, steht dabei unter Einfluss von Betäubungsmitteln. Als er beim Bootshafen in Hergiswil NW eine Polizeistreife erblickt und diese ihn zum Anhalten auffordert, bremst der Mann zunächst ab und flüchtet dann plötzlich.
Lange Verfolgungsjagd
Die Polizei nimmt die Verfolgung auf – wohl nichtsahnend, was in den nächsten Minuten folgen würde. Die Staatsanwaltschaft füllt mehrere Seiten der Anklageschrift mit den Ereignissen, die sich auf den Strassen am Vierwaldstättersee abspielen. Zunächst überholt der Mann bei einem Baustellenbereich vor dem Umfahrungstunnel in Alpnachstad OW eine Autokolonne vor einem Rotlicht, rast in eine einspurig befahrbare Baustelle hinein.
Wenige Minuten später rast er mitten im Ort erneut an einer Autokolonne vor einem Rotlicht vorbei und in eine Baustelle «Als ihm ein Fahrzeug entgegenkam, wich er auf die rechte, wegen der Baustelle gesperrte Fahrbahn aus (...)», heisst es in der Anklageschrift. «Dabei durchbrach er die Absperrungen und fuhr in den Baustellenbereich, bevor er wieder auf die linke Fahrbahn und somit in den Gegenverkehr gelangte.»
Danach geht die Fluchtfahrt auf der Autobahn A8 weiter. Bei der Ausfahrt Hergiswil rast der Mann über eine Sperrfläche und dann in die wegen einer Baustelle gesperrte Ausfahrt, kracht in Leitplanken und eine fest installierte Barriere. Im Ortskern rast der Mann auf einen abgetrennten Fuss- und Radweg, überfährt dort beinahe einen Fussgänger. Erst kurz zuvor betätigt der Mann die Hupe. Der Fussgänger «drückte sich daraufhin an das Schutzgeländer, um den Lieferwagen vorbeifahren zu lassen.»
Kokain und Xanax konsumiert
Kurze Zeit später überholt der Mann zunächst eine Gruppe Taucher, dann eine Velofahrerin, die nur knapp ausweichen kann. Dann biegt er auf die Seestrasse ein. Bei einem missglückten Überholmanöver crasht er schliesslich mit einem Tesla, will zu Fuss flüchten. Die Polizei kann den Mann schliesslich verhaften.
Der heute 25-Jährige, so heisst es in der Anklageschrift weiter, habe in der Nacht zuvor Kokain und Xanax konsumiert, sei demnach fahruntauglich gewesen. Zudem war ihm schon zuvor sein Billett entzogen worden. Bei einer Durchsuchung fand die Polizei weiteres Kokain, Xanax-Tabletten und eine Wodka-Flasche.
Am Mittwoch steht der Mann vor Gericht. Er muss sich wegen zahlreicher Delikte verantworten, etwa mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung, Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Es findet ein abgekürztes Verfahren statt (siehe Box).
Abgekürztes Verfahren
Ein abgekürztes Verfahren kommt zur Anwendung, wenn die beschuldigte Person die Tat gesteht und ein entsprechendes Gesuch bei der Staatsanwaltschaft einreicht. Die Staatsanwaltschaft prüft den Antrag, entscheidet über die Durchführung des Verfahrens und informiert die Parteien darüber. Zudem setzt sie den Privatklägern eine Frist von zehn Tagen, um Zivilansprüche und Entschädigungsforderungen geltend zu machen.
Die Verhandlung selbst erfolgt ohne Beweisverfahren.
Das abgekürzte Verfahren wird nicht durchgeführt, wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren beantragt.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den Mann eine Gefängnisstrafe von 33 Monaten, wovon 24 Monate unter einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben werden sollen. Die übrigen 9 Monate sollen vollstreckt werden. Zudem soll der Mann eine Busse von 700 Franken und die Verfahrenskosten in der Höhe von 6145.05 Franken bezahlen müssen.
Ausserdem hat der Mann bereits die Auflage erhalten, sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen und sich vollständig von Alkohol und Drogen fernzuhalten.
Bis zum Urteilsspruch des Kantonsgerichts gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.
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