Zahlreiche Betroffene erhalten jetzt Post Krankenkasse erhöht mitten im Jahr Prämien – darf sie das?

Sven Ziegler

4.7.2024

Verschiedene Schweizer Krankenversicherungskarten, fotografiert am Dienstag, 25. April 2023 in Bern (Symbolbild).
Verschiedene Schweizer Krankenversicherungskarten, fotografiert am Dienstag, 25. April 2023 in Bern (Symbolbild).
Bild: Keystone

Mitten im Jahr erhöht die Krankenkasse Klug die Prämien. Doch darf die Kasse das einfach so? Und was sind meine Rechte?

Sven Ziegler

4.7.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • In mehreren Kantonen müssen Klug-Versicherte ab September höhere Prämien zahlen.
  • Das ist tatsächlich erlaubt, wenn auch unüblich.
  • Das Bundesamt für Gesundheit hat diese Entscheidung aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Kasse getroffen.

Mitten im Jahr müssen Krankenversicherte plötzlich höhere Prämien zahlen. Ab September müssen Versicherte der Krankenversicherung Klug in den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden und Zürich höhere Prämien für die Grundversicherung zahlen, während die Zusatzversicherungen unverändert bleiben. Das berichtet der «Beobachter».

Mitten im Jahr die Prämien erhöhen – darf man das? Ja. Das Bundesamt für Gesundheit hat diese Entscheidung aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Kasse getroffen. Das BAG überwacht als Aufsichtsbehörde die Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherungen.

Bereits im Solvenztest 2023 wurde festgestellt, dass die Klug-Krankenkasse mit einer Solvenzquote von 43 Prozent die niedrigste aller geprüften Versicherungen aufwies. Diese Quote gibt das Verhältnis der tatsächlichen Reserven zur geforderten Mindesthöhe an, sodass Klug nur 43 Prozent der geforderten Mindestreserven decken konnte. Die Ergebnisse des Solvenztests 2024 stehen noch aus.

Unterjährige Prämienerhöhung ist selten

Die Geschäftsführerin Yvonne Dempfle erklärte SRF, dass die Klug-Krankenkasse Opfer ihres eigenen Erfolgs sei. 2023 erlebte die Kasse ein starkes Wachstum, was zu geringeren Reserven führte. Mögliche Gründe dafür könnten zu niedrig angesetzte Prämien oder unvorhergesehene Kostenentwicklungen in den betroffenen Kantonen sein.

Eine unterjährige Prämienerhöhung ist selten und erfolgte zuletzt vor acht Jahren, wie der «Beobachter» schreibt. Die Krankenkassen müssen ihre Kundschaft mindestens zwei Monate im Voraus über Prämienänderungen informieren.

Betroffene Versicherte können die Grundversicherung bis Ende Juli kündigen, wobei die neue Versicherung bis zum 31. August eine nahtlose Weiterversicherung bestätigen muss.