Keller-Sutters AHV-PlanZahlst du bald mehr Mehrwert-Steuer, damit der Bund sparen kann?
smi
26.5.2023
Karin Keller-Sutter befürchte, dass der Bundesbeitrag an die AHV den Haushalt zu stark belastet. Deshalb wolle sie die Mehrwertsteuer, vermeldet der «Blick». Das Finanzdepartement widerspricht vehement.
smi
26.05.2023, 12:12
26.05.2023, 16:56
smi
Transparenz-Hinweis: Der Artikel wurde nach Veröffentlichung einer Klarstellung des Eidgenössischen Finanzdepartements nochmals aktualisiert.
Der «Blick» zitiert aus einem internen Papier von Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Ihr angeblicher Plan in Kürzest-Form: Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, damit die Ausgaben des Bundes an die AHV weniger stark steigen. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD reagiert umgehend und hält fest: «Es gibt keine Pläne, der AHV Gelder zu entziehen. Und es gibt keine Pläne, die Altersrenten zu senken.»
Dabei hat Finanziministerin Karin Keller-Sutter durchaus Grund, beunruhigt zu sein: Der Bundesbeitrag an die AHV werde in den kommenden zehn Jahren von knapp 10 Milliarden auf 15 Milliarden Franken jährlich ansteigen. Das habe sie dem Gesamtbundesrat in einem Papier mitgeteilt, das der «Blick» nach eigenen Angaben einsehen konnte. Schlimmer noch: Die AHV-Kosten sollen stärker wachsen als die Wirtschaft.
Seit der AHV-Reform muss der Bund 20,2 Prozent des Aufwands der AHV übernehmen. Davor waren es 19,55 Prozent. Steigen die Gesamtkosten, steigt der Betrag, der aus der Bundeskasse an die AHV geht.
Die Erste Säule droht also ein Loch in den Bundeshaushalt zu reissen. Mit 4 Prozent steigen die Kosten gemäss Berechnungen des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD stärker als die Wirtschaft. Hauptgrund für die steigenden AHV-Ausgaben ist die wachsende Zahl an Senior*innen, die bis 2033 das Pensionsalter erreichen.
Keller-Sutters Aufruf hat Wirkung gezeigt. Sie hat vom Bundesrat den Auftrag erhalten, zusammen mit Alain Bersets EDI Massnahmen gegen den steigenden Bundesbeitrag an die AHV vorzuschlagen. Bislang ziehen die beiden Regierungsmitglieder allerdings nicht am selben Strick.
Welche Lösung sie vorschlagen würde, hat die Finanzministerin schon in ihrem Papier an den Bundesrat skizziert. Der Bundesbeitrag an die AHV soll sich fortan an den Einnahmen der Mehrwertsteuer orientieren. Damit könnten gemäss dem Papier bis 2033 6,5 Milliarden Franken gespart werden.
Die Mehrwertsteuer bezahlen die Konsument*innen über Güter und Dienstleistungen, die sie kaufen. So würden sie auch die Mehrkosten der AHV übernehmen.
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Die Kosten der AHV steigen jedoch trotzdem, und diese 6,5 Milliarden Franken würden der Ersten Säule fehlen. Der Kniff, den sich die Finanzministerin ausgedacht hat: Die Mehrwertsteuer soll in einem ersten Schritt bis 2030 um 0,2 Prozent erhöht werden. So flössen dem Bund jährlich rund 600 Milliarden Franken zu, die dieser der AHV gutschriebe. Danach brauche es weitere Einnahmequellen.
Berset glaubt nicht an Keller-Sutters Plan
Alain Berset hält laut «Blick» wenig von Keller-Sutters Plan. Die AHV-Kosten und den Bundesbeitrag von diesen zu entkoppeln, sei im Parlament schon in der Diskussion um die Altersvorsorge 2020 chancenlos gewesen. Das EFD könne es aber nochmals versuchen, lautet die Reaktion des EDI auf den Vorschlag gemäss «Blick».
Doch Keller-Sutter will nicht nur Mehreinnahmen der AHV zugutekommen lassen, sondern auch den vorgeschriebenen Anteil des Bundes an den Gesamtkosten senken. Den erst mit der AHV-Rerform auf 20,2 Prozent erhöhten Beitrag will sie ab 2025 auf 19,9 Prozent reduzieren.
Danach soll der Bund seine Zahlungen an die AHV-Kasse nur noch in dem Mass erhöhen, wie das Vorsorgewerk seinen Aufwand durch «leistungsseitige Reformen» senkt.
Gemäss der Stellungnahme des EFD als Reaktion auf den Artikel im Blick scheint zumindest die Erhöhung der Mehrwertsteuer aktuell kein Thema. Korrekt sei hingegen, dass der Bundesrat das EFD beauftragt habe, bis Ende 2024 Varianten für eine Entflechtung von Bundesmitteln und AHV zu prüfen.
Es sei klar, dass es bei einer Entflechtung eine Kompensation brauche, weil die Finanzierung der AHV nicht gefährdet werden dürfe. «Es gab aber keinen Antrag des Finanzdepartements, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Auch die Altersrenten sind in keiner Weise von diesem Prüfauftrag betroffen», lässt sich das EFD zitieren.
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