Rechtsübernahme, Personenfreizügigkeit Kantone erwarten besseres Verhandlungsergebnis mit EU

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18.11.2024 - 06:01

Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. (Archivbild)
Markus Dieth, Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen. (Archivbild)
Bild: Keystone/Anthony Anex

Die Schweiz erzielt in den Verhandlungen mit der EU ein besseres Resultat als beim geplatzten Rahmenabkommen. Davon ist der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Markus Dieth, überzeugt.

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  • Der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Markus Dieth, hat klare Bedingungen für die Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf eine Rechtsübernahme und die Personenfreizügigkeit gesetzt.
  • Er zeigte sich in einem Interview überzeugt, dass die Schweiz ein besseres Resultat herausholt als beim geplatzten Rahmenabkommen.
  • Eine automatische Rechtsübernahme komme für die Kantone nicht infrage.

Der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Markus Dieth, hat klare Bedingungen für die Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf eine Rechtsübernahme und die Personenfreizügigkeit gesetzt. Er zeigte sich im Gespräch mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) überzeugt, dass die Schweiz ein besseres Resultat herausholt als beim geplatzten Rahmenabkommen.

Eine automatische Rechtsübernahme komme für die Kantone nicht infrage, betonte der Aargauer Regierungsrat und Mitte-Politiker in der «NZZ»-Ausgabe vom Montag. Aber die dynamische kenne die Schweiz ja schon. Im Rahmen des Luftverkehrsabkommens übernehme die Schweiz seit 2002 dieselben Bestimmungen, wie sie in der Europäischen Union gelten, «immer unter Wahrung unseres Gesetzgebungsprozesses».

«Dass viele Angst vor der Personenfreizügigkeit haben, kann ich verstehen», sagte der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Den Kantonen sei deshalb wichtig, dass die Personenfreizügigkeit auch mit den neuen Verhandlungen auf Erwerbstätige begrenzt bleibe. Damit sei keine Einwanderung in die Sozialsysteme möglich.

«Zudem fordern wir die Erfüllung von Integrationskriterien, den Ausschluss von Vorstrafen, das Recht auf Landesverweisungen, all das sind Ausnahmen von der Personenfreizügigkeit», so der KdK-Präsident weiter. Zu diesen Ausnahmen gebe es dann auch keine dynamische Rechtsübernahme. So könne die Schweiz sicherstellen, dass ihre eigenen Regeln nicht verändert werden.

Temporäre Einschränkung

Zu einer Schutzklausel meinte Dieth: «Theoretisch könnten Bern und Brüssel Kriterien definieren, die eine temporäre Einschränkung oder Aussetzung der Personenfreizügigkeit rechtfertigen, etwa bei steigender Arbeitslosigkeit und gleichzeitig zunehmender Nettozuwanderung.»

Solche Modelle kenne die EU selbst ja auch. Spanien etwa habe auch eine Schutzklausel anrufen und die Zuwanderung aus Rumänien bis Ende 2012 aussetzen können, weil die wirtschaftlichen Probleme zu gross geworden seien.

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