Kantonsgericht St. Gallen Raser fuhr mit 285 km/h – und soll Führerschein immer noch haben

aru

9.4.2024

Im Oktober 2020 brannte das Fahrzeug des Mannes nach einem Unfall komplett aus.
Im Oktober 2020 brannte das Fahrzeug des Mannes nach einem Unfall komplett aus.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen

Im Kanton St. Gallen wehrt sich ein junger Mann gegen ein Raserurteil. Er soll mit 285 km/h unterwegs gewesen sein und wurde verurteilt – den Führerschein hat er offenbar bis heute noch.

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  • Einem jungen Mann aus dem Kanton St. Gallen werden mehrere Raserei-Delikte vorgeworfen. Er soll unter anderem mit 285 km/h unterwegs gewesen sein.
  • Er zieht das Urteil des Regionalgerichts eine Instanz weiter.
  • Weil er nicht geständig ist, wurde sein Fahrausweis vermutlich bis heute nicht eingezogen.

Ein junger Mann aus der Region Uznach muss sich vor dem Kantonsgericht St. Gallen verantworten, weil ihm mehrere Delikte, darunter Raserei, vorgeworfen werden. Er zog das Urteil des Regionalgerichts weiter, wie die «Südostschweiz» schreibt (Artikel online nicht verfügbar).

Die Staatsanwaltschaft Uznach warf dem 23-Jährigen 16 Verkehrsverletzungen zwischen November 2019 und Oktober 2020 vor. Meist ging es um zu schnelles Fahren. In neun Fällen soll der Mann so schnell gewesen sein, dass er den Rasertatbestand erfülle, worauf eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren steht. In einem Fall wurde dem jungen Mann zusätzlich das Nichtbeherrschen des Fahrzeugs vorgeworfen. Ausserdem wurden drei Dateien mit illegaler Pornografie und Gewaltdarstellungen auf seinem Handy sichergestellt.

285 km/h anstatt 120 km/h

Von einigen Vorwürfen sprach ihn das Kreisgericht frei. Zwei der neun Rasertatbestände sah das Gericht aber als erwiesen an. So sprach es den Mann wegen eines Raservorfalls an einem unbekannten Ort in der Schweiz im September 2020 schuldig. Damals soll er anstelle von 120 km/h mit 285 km/h unterwegs gewesen sein.

Auch ein Raserdelikt im August 2020 wurde dem Mann angelastet. Damals soll er auf der Oberlandautobahn bei Dürnten in Richtung Rapperswil mit 249 km/h unterwegs gewesen sein.

Anschliessend verurteilte das Gericht den jungen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Diese muss er aber nur absitzen, wenn er sich in der zweijährigen Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 2'000 Franken. 

Der Beschuldigte ist damit aber nicht zufrieden und legte Berufung ein, weshalb sich das Kantonsgericht St. Gallen am Mittwoch mit dem Fall beschäftigen wird.

Fährt er heute noch durch die Strassen?

Posts auf den sozialen Medien machen gemäss «Südostschweiz» den Anschein, dass er seinen Führerausweis nicht abgeben musste. Dort zeigt sich der Mann mit einem neuen Auto. Der alte Wagen brannte nach einem Unfall im 2020 komplett aus. Auf dem neuen Auto sind die gleichen Nummernschilder montiert, die auch in den Gerichtsakten erwähnt sind.

Sandra Hollenstein vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sagt gegenüber der Zeitung, dass ein Führerschein vorsorglich entsorgt werde, wenn ein Beschuldigter die Raserdelikte zugibt. Regelmässig komme es aber vor, dass die beschuldigte Person nicht geständig sei, wie Hollenstein weiter sagt. Dies treffe auch auf den vorliegenden Fall zu. In solchen Fällen warte des Strassenverkehrsamt in der Regel den Strafentscheid ab. Ist dieser positiv, ist der Führerausweis in der Regel für zwei Jahre weg.