Rahmenabkommen mit der EU Jetzt gilt an der Börse der Plan B des Bundesrates

SDA/aka

1.7.2019

Menschen bewegen sich vor dem Logo der SIX Group in Zürich.
Menschen bewegen sich vor dem Logo der SIX Group in Zürich.
Bild: Keystone

Ab heute Montag gilt an der Börse der Plan B des Bundesrates: Da EU-Händler nicht an die Schweizer Börse dürfen, sollen Schweizer Aktien auch nicht mehr in der EU gehandelt werden dürfen.

Fertig Börsenäquivalenz: Da die EU der Schweiz die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung nicht mehr verlängert hatte, ist diese am Sonntag ausgelaufen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die geplante Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse aktiviert.

Demnach ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen. Die Umsetzung der Massnahme werde durch die Schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht, schreibt das EFD.



Ohne Verlängerung der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung werden Aktienhändler aus der EU vom Schweizer Aktienhandel abgeschnitten. Für diesen Fall hatte sich die Schweiz bereits letztes Jahr gewappnet, bevor die EU die Anerkennung befristet verlängerte. Der Bundesrat verabschiedete damals eine Verordnung, die es der Schweiz ermöglicht, Handelsplätzen in der EU die Anerkennung zu verweigern.

Die EU hat die Börsenäquivalenz deshalb nicht verlängert, weil sie unzufrieden ist mit den Fortschritten zum Rahmenabkommen. Die Schweiz spiele auf Zeit, so die EU.

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