Arbeitsrechtlerin zur Homeoffice-Pflicht Ist es rechtens, dass Ungeimpfte geoutet werden?

Von Philipp Dahm

1.12.2021

Eine Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte würde eben jene Ungeimpften zwangsläufig outen: Darf man das? Ja, sagt die Arbeitsrechtlerin und erklärt, warum.
Eine Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte würde eben jene Ungeimpften zwangsläufig outen: Darf man das? Ja, sagt die Arbeitsrechtlerin und erklärt, warum.
Symbolbild: KEYSTONE

Bis zum heutigen Abend äussern sich Sozialpartner und Kantone noch zu den neuen Corona-Vorschlägen des Bundesrats. Auch eine Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte steht zur Diskussion. Wäre die überhaupt legal?

Von Philipp Dahm

1.12.2021

Wie soll die Pandemie bei der Arbeit bekämpft werden? Der Bundesrat hat gestern drei Varianten ins Spiel gebracht, die den Job sicherer machen sollen. Die Sozialpartner und Kantone können sich noch bis heute Abend dazu äussern, bevor Massnahmen beschlossen werden, die dann bis zum 24. Januar gelten sollen.



Drei Varianten werden dabei debattiert: Die Maskenpflicht für alle, die nicht alleine arbeiten alias Variante 1, die Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte alias Variante 2 oder der allgemeine Homeoffice-Befehl alias Variante 3.

Bei Variante 2 stellen sich dem Laien arbeitsrechtliche Fragen, die wir von der Expertin Nicole Vögeli Galli von der ZHAW School of Management and Law haben beantworten lassen.

Frau Vögeli, darf ein Arbeitgebender seine Arbeitnehmenden fragen, ob sie geimpft sind?

Er muss sogar fragen. Er muss überprüfen, wer ins Homeoffice muss und wer nicht – um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.

Die Variante 2 des Bundesrats sieht Homeoffice-Pflicht für Ungeimpfte vor, die so «geoutet» würden: Ist das legal?

Es gibt dafür eine gesetzliche Grundlage. Es geht in der Pandemie im gesamten Arbeitsverhältnis um den Gesundheitsschutz. Der Gesundheitsschutz geht bei der Interessenabwägung vor: Er schützt eine Mehrheit von Personen und die Kenntnis, ob jemand ungeimpft ist oder nicht, hat dagegen zurückzutreten. Die Arbeitgebenden haben gar keine Wahl: Arbeitsgesetz Artikel 6 und Artikel 328 OR verpflichten sie dazu, alles für die Gesundheit des gesamten Personals zu unternehmen.

Zur Person
Bild: ZHAW

Dr. Nicole Vögeli Galli ist Dozentin für Arbeitsrecht, internationales Arbeitsrecht und öffentliches Personalrecht an der ZHAW School of Management and Law.

Das ist dann also eine Kröte, die ein Ungeimpfter schlucken müsste?

Wenn Sie da so fragen, tönt das furchtbar, aber die Opfer-Perspektive trifft es nicht ganz: Wir müssen alle Leute schützen. Und da geht es nicht nur um das Personal, wenn Sie an Arbeitgebende mit Aussenkontakten, Kunden, Bewohner, Patienten oder Patientinnen denken. Sie sind ja auch noch zu schützen. Da haben die Einzelinteressen zurückzutreten. Die Kenntnis, ob jemand geimpft ist oder nicht, ist auch kein massiver Eingriff in die Privatsphäre.

Was darf ein Arbeitgebender denn alles fragen?

Gemäss Artikel 328b OR hat der Arbeitgebende Anspruch, alles zu wissen, was relevant für die Eignung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses nötig ist. Weil das seine Pflicht ist, braucht er diese Information und mit der Folge, dass andere das dann sehen, muss man leben. Aus meiner Sicht ist die Problematik nicht, ob jemand geimpft ist oder nicht, sondern es geht darum, ob Massnahmen eingehalten werden. Wenn jemand nicht geimpft ist, aber Maske trägt, sich testen lässt oder im Homeoffice arbeitet, ist das absolut okay. Wir haben schliesslich immer noch keine allgemeine Impfpflicht.