19 Grad im ErnstfallIst deine Stube zu warm, riskierst du eine Vorstrafe
amo
6.9.2022
Bei Gas-Engpass darf nur noch auf 19 Grad geheizt werden
Mit Blick auf den drohenden Gasmangel im kommenden Winter hat der Bundesrat am Mittwoch zwei Verordnungsentwürfe in die Konsultation geschickt. Dabei geht es einerseits um das Verbot, Gas für bestimmte Zwecke zu verwenden, andererseits um eine mögliche Kontingentierung.
31.08.2022
Hast du es gern kuschelig warm zu Hause und 19 Grad sind dir im Winter zu kalt? Das kann im Ernstfall richtig teuer werden: Hältst du dich nicht an die Gasverordnung, droht dir im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe.
amo
06.09.2022, 11:17
06.09.2022, 11:22
amo
Wird im Winter das Gas knapp, stehen Gfröörlis harte Zeiten bevor: Reichen die Spar-Apelle des Bundes nicht aus, sollen stufenweise Einschränkungen und Verbote zum Zug kommen. Dazu gehört unter anderem, dass Innenräume, die mit Gas beheizt werden, höchstens auf 19 Grad gebracht werden dürfen.
Ist dir das zu kalt und du verstösst gegen die Vorschriften, kann das teuer werden. Im Ernstfall droht dir sogar eine Freiheitsstrafe. Sogar bei fahrlässigen Verstössen gegen die Massnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar, schreibt der «Blick» und beruft sich auf das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung. Auf dieses verweist das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einem amtlichen Dokument.
Verstösse gegen das Landesversorgungsgesetz seien stets Vergehen oder punktuell sogar Verbrechen, sagt WBF-Sprecher Markus Spörndli im «Blick». Sie seien von Amtes wegen durch die Kantone zu verfolgen. Daher biete das Gesetz keine Basis für Ordnungsbussen. Trotzdem müssten diese nicht zwingend höher sein als Bussen. Sie könnten per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden, so Spörndli weiter.
In der Regel liege der Tagessatz von Geldstrafen bei mindestens 30 Franken und maximal 3000 Franken. Die Anzahl der Tagessätze bestimme sich nach dem Verschulden, sagt Spörndli. Wer aus Versehen den Thermostat falsch eingestellt hat, wird weniger hart bestraft als beispielsweise ein Unternehmen, das sein Gaskontingent absichtlich überzieht.
Dass es keine breit angelegte Jagd auf Energiesünder gibt, hat Bundesrat Guy Parmelin bereits am vergangenen Mittwoch an der entsprechenden Medienkonferenz gesagt. Trotzdem seien punktuelle Kontrollen möglich. Beispielsweise, wenn jemand von einer anderen Person gemeldet wird. Geht eine Anzeige ein, muss die Polizei handeln.
Die Kontrolle der Verbotsvorschriften sei gerade für Kantone eine grosse Herausforderung, sagt der oberste Polizeidirektor Fredy Fässler im Interview mit dem «Blick». Es gäbe noch einige offene Fragen, die geklärt werden müssten. Beispielsweise, welche Behörde oder Institutionen für die Kontrollen zuständig seien. Ausserdem müsse man diskutieren, ob anstelle von aufwendigen Strafverfahren nicht auch einfache Ordnungsbussen das richtige Mittel seien.