Fehler beim Kapitalbezug Walliser Manager nutzt legalen Steuertrick – und verzockt sich

Dominik Müller

15.1.2025

Die Nachsteuern, die der Mann bezahlen muss, belaufen sich auf einen sechsstelligen Betrag.
Die Nachsteuern, die der Mann bezahlen muss, belaufen sich auf einen sechsstelligen Betrag.
Symbolbild: Keystone

Ein Walliser Manager hat mit Pensionskassen-Einkäufen Steuern gespart. Danach hat er sich zu schnell wieder Geld auszahlen lassen. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Dominik Müller

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  • Ein Walliser Manager hat mit Einzahlungen in die Pensionskasse seine Steuern optimiert.
  • Weil er die Sperrfrist zum Kapitalbezug missachtet hat, muss er Nachsteuern im sechsstelligen Bereich zahlen.
  • Der Mann hat sich auf dem Rechtsweg gewehrt, ist aber vor dem Bundesgericht abgeblitzt.

Ein Drittel der Grossverdiener in der Schweiz macht jährlich hohe Steuerabzüge, indem grosse Beträge in die Pensionskasse einbezahlt werden. Das ging kürzlich aus einer Datenerhebung der «SonntagsZeitung» hervor.

Auch ein Walliser Topverdiener aus der Finanzbranche hat sich dieses legalen Kniffs bedient, um seine Steuerlast zu optimieren. Zwischen 2015 und 2017 tätigte er Einzahlungen in die Pensionskasse von insgesamt über einer Million Franken, berichtet der «Walliser Bote».

Laut Gesetz dürfen solche Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Allerdings gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, bevor Kapitalleistungen wieder bezogen werden können.

Sperrfrist nicht eingehalten

Im August 2018, weniger als drei Jahre nach den letzten Einzahlungen, nahm der Manager jedoch 500'000 Franken aus der Pensionskasse zurück. Grund dafür sei laut ihm die Scheidung und die Notwendigkeit, Hypothekarschulden zu begleichen.

Die Steuerbehörden werteten dies als Verstoss gegen die gesetzliche Sperrfrist und korrigierten die Steuerbescheide der Jahre 2016 und 2017. Die daraus resultierenden Nachsteuern dürften sich gemäss Bericht auf einen sechsstelligen Betrag summieren.

Gerichte lehnen Beschwerden ab

Trotz mehrfacher Beschwerden argumentierten sowohl das Kantonsgericht als auch das Bundesgericht, dass die Nachbesteuerung gerechtfertigt sei. Der Manager konnte weder einen Einkommensverlust noch eine telefonische Zusicherung der Steuerbehörde glaubhaft belegen. Die Richter betonten, dass individuelle Umstände, wie etwa Scheidungsfolgen, keine Ausnahme von der klar definierten Sperrfrist rechtfertigen.

Die Gerichtskosten von 6500 Franken sowie die hohen Nachsteuerbeträge muss der Manager nun tragen. Sein Argument, dass keine missbräuchlichen Absichten hinter seinen Handlungen standen, blieb ohne Erfolg.