Bundesrat Alain Berset und involvierte Behörden haben sich in der Erpressungsaffäre nichts vorzuwerfen. Zu diesem Schluss kommen die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments in ihrem Bericht.
Keystone-SDA, SDA/uri
14.06.2022, 14:00
14.06.2022, 15:31
SDA/uri
Die Strafverfolgungsbehörden haben Bundesrat Alain Berset bei den Ermittlungen im Fall der versuchten Erpressung nicht bevorzugt behandelt. Zu diesem Schluss kommen die Geschäftsprüfungskommissionen des Parlaments in einem Bericht. Auch Berset wird entlastet.
In Medienberichten in den Jahren 2020 und 2021 waren Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft (BA) und die Bundeskriminalpolizei (BKP) erhoben worden. Sie hätten Berset wegen seiner prominenten Stellung bei der Strafuntersuchung zur versuchten Erpressung bevorzugt behandelt, so die Vorwürfe. Zudem sei die BKP mit unverhältnismässiger Härte gegen die Frau vorgegangen, die Berset zu erpressen versucht hatte.
Mehrere Subkommissionen der Geschäftsprüfungskommissionen des National- und des Ständerats (GPK-N/S) kamen nun in einer durchgeführten Untersuchung zum Schluss, dass Berset keine «Vorzugsbehandlung» gewährt worden sei, wie es in einer am Dienstag publizierten Mitteilung hiess. Zu diesem Schluss war bereits die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) im Oktober 2021 gekommen, die ihrerseits Bericht an die Geschäftsprüfungskommissionen erstattet hatte.
Daneben kamen die Subkommissionen zum Schluss, dass auch der Polizeieinsatz bei der Frau nicht von unverhältnismässiger Härte gewesen sei. Dabei ging es um den Einsatz der Sondereinheit «Tigris», einer Spezialeinheit der Bundeskriminalpolizei. Sie ist zuständig für kriminalpolizeilich begründete Anhaltungen und Festnahmen sowie andere dringende Zwangsmassnahmen. In der Wochenzeitung «Weltwoche» war die Frage aufgeworfen worden, ob nicht auch Polizeibeamte die Frau hätten anhalten können.
Berset habe selber bezahlt
Auch Berset wird im Bericht entlastet. Die GPK stellten gemäss Mitteilung weiter fest, dass der Einsatz von Stabsmitarbeitern durch Berset «zur Abwehr» des Erpressungsversuchs «geringfügig und der Sache angemessen» gewesen sei. Auch dass Berset in einem Repräsentationsfahrzeug des Staates von einem privaten Wochenende von Deutschland in die Schweiz gereist sei, sei legal.
In den Medienberichten war Berset zudem verdächtigt worden, das Hotel zulasten des Bundes bezahlt zu haben. Die Abklärungen der GPK hätten aber ergeben, dass Berset die Hotelrechnung selber bezahlt habe.
Im November 2020 machte die «Weltwoche» publik, dass die Bundesanwaltschaft im September 2020 eine Frau wegen versuchter Erpressung gegen Berset zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bekannt ist, dass eine Frau versuchte, Berset mit privaten Dokumenten zu erpressen. Der Bundesrat erstattete Strafanzeige. Die Täterin forderte Berset gemäss Strafbefehl zunächst «zur Bezahlung einer ausstehenden Schuld von 100'000 Franken» auf, nahm später aber davon wieder Abstand.
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