Eidg. Abstimmungen Eidgenössischer Abstimmungstermin am 18. Mai verstreicht ungenutzt

gg, sda

15.1.2025 - 12:10

Der eidgenössische Abstimmungstermin am 18. Mai verstreicht ungenutzt. (Themenbild)
Der eidgenössische Abstimmungstermin am 18. Mai verstreicht ungenutzt. (Themenbild)
Keystone

Am 18. Mai finden auf eidgenössischer Ebene keine Abstimmungen statt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Damit zeichnet sich ein ruhiges Abstimmungsjahr 2025 ab.

Keystone-SDA, gg, sda

In dreieinhalb Wochen wird über die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen abgestimmt. Daneben ist derzeit nur eine Vorlage abstimmungsreif: die im Dezember im Parlament beschlossene Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, mit der die Bergregionen für die Ausfälle durch die ebenfalls beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts entschädigt werden sollen. Sie untersteht dem obligatorischen Referendum, braucht also das Volks- und das Ständemehr.

Die Abstimmung über diese Verfassungsänderung soll erst dann angesetzt werden, wenn feststeht, ob gegen die Gesetzesänderung zur Abschaffung des Eigenmietwerts ein Referendum zustande kommt oder nicht, wie die Bundeskanzlei schrieb. Diese Frist läuft bis am 19. April. Bisher hat niemand eine Unterschriftensammlung angekündigt.

Deshalb findet die Abstimmung über die Objektsteuer voraussichtlich am 28. September oder am 30. November statt. Diese zwei weiteren Sonntage sind in diesem Jahr für eidgenössische Urnengänge reserviert.

Noch offen ist, ob in diesem Jahr zum zweiten Mal über die E-ID abgestimmt wird. Die Piratenpartei sowie die Freunde der Verfassung, Mass-Voll und Aufrecht Schweiz sammeln aktuell Unterschriften für ein Referendum.

2026 dürfte intensives Abstimmungsjahr werden

Auf Antrag der Bundeskanzlei legt der Bundesrat jeweils mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin fest, welche Vorlagen an einem Termin zur Abstimmung gelangen. Jährlich sind bis zu vier Abstimmungssonntage vorgesehen.

2024 wurde national über zwölf Vorlagen abgestimmt. Ein Grund dafür war, dass in der zweiten Hälfte des Wahljahres 2023 keine Sachabstimmungen stattfanden.

Im nächsten Jahr dürften wieder mehr Vorlagen zur Abstimmung gelangen. Verschiedene derzeit im Parlament hängige Initiativen dürften dann vors Volk kommen, unter anderem die Neutralitätsinitiative und die SRG-Initiative zur Halbierung der Radio- und TV-Gebühren.