CO2-GesetzNationalrat für Revision des CO2-Gesetzes – Details bleiben umstritten
Anna Kappeler
9.6.2020
Verwässert, versenkt – und nun ein neuer Versuch: Der Nationalrat hat einer Totalrevision des CO2-Gesetzes heute Dienstag zugestimmt. Was Sie zur Monsterdebatte wissen müssen.
Soll die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen weiter senken? Grundsätzlich ja, findet der Nationalrat und hat heute Dienstagvormittag einer Totalrevision des CO2-Gesetzes zugestimmt. Einzig die SVP stellte sich gegen das Vorhaben. Die Debatte begann auf Feld 1, weil der erste Anlauf vor anderthalb Jahren Totalschaden erlitt.
Doch viele Details der Vorlage bleiben umstritten. Soll das Fliegen teurer und das Heizen mit Öl gleich ganz verboten werden? Über solche Fragen streitet sich der Nationalrat heute und morgen – für die Debatte sind acht Stunden eingeplant. Die Zeit drängt, denn ursprünglich sollte das Gesetz nächstes Jahr in Kraft treten.
Das Klimaabkommen als Basis
Umweltministerin Simonetta Sommaruga im Rat.
Mit der Revision des CO2-Gesetzes wird die künftige Klimapolitik geregelt. Auf den Weg gebracht hat sie Ende 2017 noch Doris Leuthard. Seit Anfang 2019 betreut die aktuelle Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga das Dossier. Die Schweiz will mit der Revision das Klimaabkommen von Paris umsetzen und ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen.
Blenden wir zurück: Im Dezember 2018 lehnte der Nationalrat – vor den Wahlen noch in alter, bürgerlicherer Zusammensetzung – das CO2-Gesetz nach langer Diskussion ab. Neben der SVP, die auch heute nichts mit der Vorlage anzufangen weiss, stimmten damals auch die Grünen und die Grünliberalen dagegen, die SP-Vertreter enthielten sich mehrheitlich. Der Grund: Eine bürgerliche Mehrheit hatte das Gesetz stark verwässert (das sagte FDP-Chefin Petra Gössi auf einer «Bluewin»-Wanderung dazu).
Neue Vorzeichen
Dieses Mal könnte alles anders werden: Inzwischen passierte die Klimabewegung, welche die eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 mitprägte und dem Umweltschutz im Parlament eine lautere Stimme gab.
Kurz davor in der Herbstsession 2019 hatte der Ständerat unter dem Eindruck der Klimastreiks und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse Massnahmen beschlossen, die den Zielen des Klimaabkommens von Paris entsprechen. (Hier der Ticker dazu zum Nachlesen.)
Der Gegenwind bläst inzwischen also deutlich schwächer als vor anderthalb Jahren. In der Gesamtabstimmung hat die vorberatende Umweltkommission des Nationalrats (Urek) das revidierte CO2-Gesetz nun auch deutlich angenommen. Nur die SVP-Fraktion lehnt ein Eintreten auf die Vorlage ab. Ein weiterer Antrag aus dieser Partei fordert zudem die Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Beide Anliegen dürften chancenlos sein.
Das sind einige strittige Punkte beim CO2-Gesetz
Flugticketabgabe: Die vorbereitende Kommission Urek will auf Tickets eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken.
Das Benzin soll teurer werden – wie viel ist Gegenstand der Debatte.
Faktisch wird es zu einem Verbot von Ölheizungen kommen.
Wie sollen die Mittel aus dem Klimafonds verwendet werden?
Viele davon betreffen ein Thema, das in der Öffentlichkeit immer wieder für heftige Turbulenzen sorgte: die Flugticketabgabe. Gegen die vom Ständerat beschlossene Abgabe formiert sich von bürgerlicher Seite neuer Widerstand, weil die Luftfahrtindustrie von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen worden und die Swiss eben erst mit Bundesmilliarden gerettet worden ist. So machte FDP-Nationalrat Kurt Fluri seinem Ärger auf Twitter Luft.
Die vorgesehene #Flugticketabgabe FTA ist blosse Spiegelfechterei: Mit 30 bis 120 Franken kann sie keine Lenkungswirkung erzielen. Sie ist reiner Abriss zugunsten des Klimafonds. #FTA ist zeitgeistbedingter Humbug.
Die Mehrheit der Urek will indes dem Ständerat folgen: Auf Tickets für kommerzielle Passagierflüge soll eine Abgabe zwischen 30 und 120 Franken erhoben werden, je nach Reisedistanz und Klasse. Flüge mit Privatjets wären ebenfalls betroffen.
Benzin wird teurer
Einverstanden ist die Nationalratskommission mit Massnahmen, die das Benzin verteuern. Treibstoffimporteure müssen schon heute einen Teil ihrer Importe kompensieren. Künftig sollen sie mehr kompensieren müssen – und einen grösseren Teil im Inland. Dies verteuert das Benzin. Um wie viel ist Gegenstand der Debatte.
Die Ölheizung wird nur noch in Ausnahmefällen zum Zug kommen – wenn das Haus sehr gut isoliert ist. Das hat der Ständerat beschlossen. Somit gilt faktisch ein Verbot von Ölheizungen. Daran hält auch die Urek des Nationalrats fest, sie will den Kantonen eine Übergangsfrist bis 2026 gewähren, wenn diese Heizungen ersetzt werden müssen.
Wie Mittel aus Klimafonds verwenden?
Zu reden geben dürfte auch die Verwendung der Mittel aus dem neuen Klimafonds. Die Nationalratskommission legt Wert darauf, dass auch die ländlichen und alpinen Regionen zum Zug kommen. Deshalb will sie im Gesetz verankern, dass der Bundesrat bei der Verteilung der Gelder die wirtschaftliche Situation dieser Regionen berücksichtigen muss.
Unternehmen sollen sich von CO2-Abgaben befreien können
Wesentlich von den Beschlüssen des Bundesrats und des Ständerats abgewichen ist die Nationalratskommission bei den Möglichkeiten für Unternehmen, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen. Seit 2008 können grosse und energieintensive Unternehmen das tun, wenn sie sich dazu verpflichten, ihre Emissionen zu senken.
Nach dem Willen der Nationalratskommission soll die Möglichkeit neu allen Unternehmen offenstehen. Der Bundesrat hatte einen Schwellenwert von jährlich 15'000 Franken CO2-Abgabelast vorgeschlagen, der Ständerat sprach sich für 10'000 Franken aus. Die Nationalratskommission möchte, dass auch KMU Zielvereinbarungen abschliessen können.