Postauto-Affäre Nun wird auch beim Bundesamt für Verkehr ermittelt

SDA/uri

11.5.2020

Die Postauto-Affäre geht in die nächste Rund. (Archivbild)
Die Postauto-Affäre geht in die nächste Rund. (Archivbild)

Das Bundesamt für Polizei ist im Zuge des Verfahrens zur Postauto-Affäre auf Ungereimtheiten im Bundesamt für Verkehr (BAV) gestossen. Der Verdacht der Vorteilsgewährung steht im Raum.

Im Rahmen des Verfahrens zu den illegalen Subventionsbezügen von Postauto ist das Bundesamt für Polizei offenbar auf Ungereimtheiten im Bundesamt für Verkehr (BAV) gestossen. Die Bundesanwaltschaft führt ein Verfahren gegen Unbekannt wegen möglicher Vorteilsgewährung.

Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden «Blick»-Bericht. Die BA habe bereits vor mehr als einem Jahr, am 22. März 2019, eine Strafanzeige des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) erhalten. Gestützt auf die Strafanzeige habe die BA ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung. Weitere Angaben macht die BA derzeit nicht.

Auf Anfrage von Keystone-SDA liess das Fedpol verlauten, man sei innerhalb des Verwaltungsstrafverfahrens «auf möglicherweise strafbare Handlungen gestossen, die wir bei der Bundesanwaltschaft zur Anzeige gebracht haben». Dabei gehe es um den Verdacht auf Vorteilsnahme/Vorteilsgewährung im Amt. Die Anzeige richte sich gegen Unbekannt.



Laut «Blick» untersucht die BA, ob sich BAV-Mitarbeitende und Angestellte von Verkehrsbetrieben gegenseitig Vorteile verschafften. Laut «Blick»-Quellen sollen Mitarbeitenden des Bundesamtes für Verkehr kostspielige Einladungen ans Filmfestival in Locarno mit Essen und Übernachtung angeboten worden sein. Ob es tatsächlich darum geht, sei aber unklar.

Die jahrelangen Subventionstricksereien bei Postauto wurden 2018 bekannt. Sie führten zu Rückzahlungen von 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden und zum Rücktritt der damaligen Post-Konzernchefin Susanne Ruoff.

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