Steuerhinterziehung durch Kunstwerke Dolder-Besitzer muss 4 Millionen Franken Busse bezahlen

Lea Oetiker

7.11.2024

Das Zürcher Obergericht hat Urs E. Schwarzenbach in zwei Fällen der mehrfachen Hinterziehung der Mehrwertsteuer schuldig gesprochen. (Archivbild)
Das Zürcher Obergericht hat Urs E. Schwarzenbach in zwei Fällen der mehrfachen Hinterziehung der Mehrwertsteuer schuldig gesprochen. (Archivbild)
sda

Das Zürcher Obergericht hat das Urteil bestätigt: Dolder-Besitzer Urs E. Schwarzenbach muss nun definitiv die Busse von 4 Millionen Franken bezahlen. Grund dafür: Steuerhinterziehung.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Mai 2018 wurde Dolder-Besitzer Urs E. Schwarzenbach wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von 4 Millionen Franken verurteilt.
  • Der Fall landete vor dem Zürcher Obergericht. Nun wurde entschieden, dass er die Busse definitiv bezahlen muss.
  • Grund dafür: Steuerhinterziehung beim Import von Kunstwerken.

Im Mai 2018 verurteilte das Bezirksgericht Bülach Dolder-Besitzer Urs E. Schwarzenbach wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse von 4 Millionen Franken. Der Fall landete vor dem Obergericht in Zürich. Nun wurde schriftlich entschieden, dass er dieses Geld definitiv bezahlen muss.

In der Zwischenzeit wurde das Urteil zweimal ans Bundesgericht weitergezogen und wieder nach Zürich zurückgeschickt. Das vorliegende Urteil ist nun aber rechtskräftig. Schwarzenbach akzeptiert die Busse.

Steuerhinterziehung beim Import von Kunstwerken

Es ist nur einer von unzähligen Rechtsstreitigkeiten, in die Schwarzenbach verwickelt war. Der heute 76-Jährige wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Import von Kunstwerken Steuern hinterzogen zu haben.

Ursprünglich lautete der Vorwurf: In 123 Fällen habe er die Einfuhr von Kunstgegenständen gar nicht angemeldet und in 27 Fällen habe er einen zu tiefen Wert der Ware deklariert. Insgesamt seien über 3,7 Millionen Franken Einfuhrsteuern zu Unrecht nicht erhoben oder nicht bezahlt worden.

Obergericht kritisiert «ungebührliche Verzögerung»

Das Obergericht kritisiert im jüngsten Urteil die «ungebührliche Verzögerung» des Falles. Das Strafverfahren wurde bereits im Oktober 2012 eröffnet und dauerte damit schon zwölf Jahre. Das Verfahren füllt 95 Bundesordner.

Ins Visier geriet Schwarzenbach aber im September 2012, als ihn die Zollbeamten am Zürcher Flughafen mit nicht deklarierten Kunstgemälden im Wert von über 300'000 Franken im Gepäck erwischten.

Schwarzenbach gab gegenüber den Zollbeamten an, die aufwendige Anmeldung und Abfertigung der Gegenstände haben ihn zu viel Zeit gekostet, deshalb habe er darauf verzichtet.

Ende 2013 leitete die Eidgenössische Zollverwaltung ein Strafverfahren gegen den Financier ein. Es folgten unzählige weitere Verfahren.