Das musst du wissen Dienen Ergänzungsleistungen als Alternative zur 13. AHV-Rente?

aru

31.1.2024

Ein Plakat des Ja-Komitees zur Abstimmung der Initiative für die 13. AHV Rente, fotografiert im Bahnhof Bern am Dienstag, 9. Januar 2024.
Ein Plakat des Ja-Komitees zur Abstimmung der Initiative für die 13. AHV Rente, fotografiert im Bahnhof Bern am Dienstag, 9. Januar 2024.
Bild: Keystone/Anthony Anex

Wer im Alter zu wenig Geld hat, kann sich auf die Auszahlung von Ergänzungsleistungen verlassen. Stimmt dies wirklich? Ein Sprecher von Pro Senectute nennt es ein zweischneidiges Argument.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Gegner*innen der 13. AHV-Rente verweisen darauf, dass es vielen Rentner*innen gut gehe und jenen, die es nötig haben, gezielt geholfen werden müsse.
  • Dies geschieht mit Ergänzungsleistungen, die es zusätzlich zur AHV gibt. Doch dienen diese als Ersatz für eine 13. AHV-Rente?
  • Ab diesem Jahr wurden die Hürden für die Berechtigung zu Ergänzungsleistungen erhöht.

Weil es den meisten Rentner*innen gut gehe, brauche es keine 13. AHV-Rente, die wir uns nicht leisten können. So argumentieren die Gegner*innen der Vorlage, über die am 3. März abgestimmt wird.

«Jede sechste Person im Rentenalter lebt in Armut oder an der Armutsgrenze», schreibt die Pro Senectute. Die Stiftung, die sich für die Belange von älteren Menschen einsetzt, ist politisch neutral und gibt keine Empfehlungen für die Abstimmungen vom 3. März ab.

Dass aber die Ergänzungsleistungen (EL) eine Alternative zur 13. AHV-Rente seien, sei ein zweischneidiges Argument, wie Sprecher Peter Burri zu «Watson» sagt.

Wer ist im Alter von Armut betroffen?

Wer keine oder nur eine geringe Pensionskassenrente erhalte oder in einem Alters- und Pflegeheim wohne, sei besonders oft von Altersarmut betroffen, heisst es. «Rund 50 Prozent der EL gehen an Menschen in Heimen», erklärt Burri. 5,5 Milliarden würden die Kosten für die EL pro Jahr betragen. 

Derzeit beziehen mehr als zwölf Prozent der Pensionär*innen Ergänzungsleistungen zur AHV. Einige, die das Anrecht auf Leistungen hätten, verzichten aus Unkenntnis oder Scham darauf.

Wer ist für EL verantwortlich?

Das sind die Gemeinden und die Kantone. So ist es auch oft ortsabhängig, wie viel EL man erhält. Einige bezahlen etwas mehr, als vom Bund vorgegeben. Somit bestehe eine gewisse Ungleichheit im System.

Darüber hinaus wurden die Kriterien für den Erhalt von EL mit der letzten Revision verschärft. Die Hürden wurden hinaufgesetzt, bestätigt Burri.

Wofür werden die neuen EL kritisiert?

Mit der Reform haben nur noch Pensionäre mit einem Vermögen, das geringer ist als 100'000 Franken, Anspruch auf Ergänzungsleistungen – für Ehepaare liegt die Schwelle bei 200'000 Franken. Selbstbewohnte Liegenschaften sind davon ausgenommen, eine Ferienwohnung hingegen nicht.

Neu wird auch der Vermögensverbrauch geprüft – und zwar rückwirkend auf zehn Jahre. Wer sich also nach seiner Pensionierung teure Reisen leistet und dann merkt, dass die Rente nicht mehr ausreicht, muss sich die Ausgaben als Vermögen anrechnen lassen. Maximal dürften zehn Prozent des Vermögens pro Jahr verbraucht werden.

Auch müssen die Erben die EL nach dem Tod neu zurückzahlen. Ausgenommen ist ein Freibetrag von 40'000 Franken. Dies heisst, dass Menschen, die EL beziehen, in ihrem Haus wohnen bleiben dürfen. Die Erben müssen es nach dem Tod aber möglicherweise veräussern.

Wie viele Menschen verlieren ihren Anspruch auf EL?

Laut Angaben des «Sonntagsblick» erhalten seit Anfang Jahr rund 70'000 Personen weniger Renten. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) geht davon aus, dass 8'000 EL-Berichtigte ihren Anspruch verlieren.