Wertfreigrenze am Zoll Die 150-Franken-Limite gilt auch für Souvenirs aus den Ferien

smi

18.10.2024

Wer im Ausland für 151 Franken eingekauft hat, muss ab dem 1. Januar 2025 den rot markierten Durchgang benützen und die Souvenirs verzollen. Noch liegt die Grenze bei 300 Franken.
Wer im Ausland für 151 Franken eingekauft hat, muss ab dem 1. Januar 2025 den rot markierten Durchgang benützen und die Souvenirs verzollen. Noch liegt die Grenze bei 300 Franken.
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Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Waren im Wert von 150 Franken unverzollt in die Schweiz eingeführt werden. Der Betrag gilt auch für Flugreisende und ist bei Ferien-Einkäufen schnell erreicht.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Wertfreigrenze: Waren im Wert von maximal 150 Franken dürfen unverzollt in die Schweiz eingeführt werden – statt 300 Franken wie bisher.
  • Die neue Limite ist nicht nur für Deutschland-Shopper eine Herausforderung. Auch etwas grössere Ferien-Souvenirs könnten den Maximalbetrag überschreiten.
  • Denkbar also, dass sich am Zoll in Schweizer Flughäfen mehr Reisende strafbar machen als bisher. Die Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit beabsichtigt trotzdem nicht, die Kontrollen zu intensivieren.

Der Bund portioniert das Ausland-Shopping kleiner. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen nur noch Waren im Wert von 150 Franken unverzollt in die Schweiz eingeführt werden.

Das betrifft nicht nur jene, die nach Deutschland oder Frankreich fahren, um günstig Essen und Drogerieprodukte zu kaufen. Auch wer von einer Flugreise mit mehr als ein paar Souvenirs zurückkommt, muss die Wertfreigrenze im Auge haben. 

Mit einem Paar Sneakers und etwas Streetwear aus den USA oder einem Anzug aus Italien sind die 150 Franken schnell überschritten. Die Ferieneinkäufe sind dann zu deklarieren und die Schweizer Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Drei von vier schmuggeln Waren am Zoll vorbei

Die meisten Rückkehrer*innen an Schweizer Flughäfen nehmen den «Keine Waren anzumelden»-Durchgang. Laut «Blick» gibt es mehrere Umfragen, die zeigen, dass drei von vier Personen im kleinen Rahmen Waren schmuggeln.

Wer dabei erwischt wird, bezahlt eine Busse. Das ist schon bei der alten Freigrenze von 300 Franken der Fall. Durchaus möglich aber, dass sich deutlich mehr strafbar machen als früher. 

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG beabsichtigt aber nicht, die Kontrollen an den Zollübergängen an Flughäfen zu erhöhen, wie der «Blick» in Erfahrung gebracht hat. Die Bussen würden ebenfalls nicht erhöht, so das BAZG. Wie viel jemand bezahlen müsse – zusätzlich zu der Mehrwertsteuer – hänge von verschiedenen Faktoren ab.

Wer sich damit nicht beschäftigten will, kauft am Reiseziel sparsam ein – oder geht vielleicht zum ersten Mal an den Verzollungsschalter.