Bund senkt WertfreigrenzeAb Januar darfst du nur noch halb so viel unverzollt einkaufen
su, sda
16.10.2024 - 13:21
Ab Anfang 2025 werden bereits ab einem Warenwert von 150 Franken Steuern an der Schweizer Grenze fällig. Zuvor war der Betrag doppelt so hoch. Damit halbiert der Bund die Wertfreigrenze für private Einkäufe.
su, sda
16.10.2024, 13:21
16.10.2024, 16:44
SDA
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Ab 2025 beträgt die Wertfreigrenze nur noch 150 Franken – statt heute 300 Franken.
Wer hinter der Landesgrenzen einkauft, kann ab 2025 noch für 150 Franken pro Tag und Kopf Waren für den privaten Gebrauch mehrwertsteuerfrei einführen. Der Bundesrat hat die geltende Wertfreigrenze von 300 Franken herabgesetzt, im Auftrag des Parlaments.
Der Bundesrat fällte seinen Entscheid am Mittwoch. Er passte die Verordnung über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag an.
Noch 150 Franken pro Kopf und Tag
Das bedeutet, dass Reisende – oft Einkaufstouristinnen und -touristen – ab 2025 Waren zum privaten Gebrauch noch bis zum Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei einführen dürfen. Heute liegt die Obergrenze bei 300 Franken pro Kopf und Tag.
Laut Bundesrat ist denkbar, dass sich das Einkaufsverhalten mit einer tieferen Wertfreigrenze ändert. Ob aber weniger eingekauft werde oder aber weniger Waren aufs Mal und öfter, könne nicht beurteilt werden. Und ebenso wenig, ob die mitgebrachte Ware korrekt versteuert werde.
In der Vernehmlassung hätten die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretern sowie mehrere politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüsst, schreibt der Bundesrat. Er hat keine Angaben zur Anzahl der mit der Senkung zusätzlich notwendigen Verzollungen, und er kann auch die Mehreinnahmen nicht beziffern.
Die Wirtschaftskommission des Ständerates hätte eine Senkung auf 100 Franken gewünscht. Eine Wertfreigrenze auf diesem Niveau würde laut Bundesrat unverhältnismässigen Mehraufwand für das Verzollen und die Kontrollen am Zoll auslösen.
App für Verzollung
Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten. Verrechnet wird jeweils der Normalsatz der Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 Prozent.
Wer allerdings eine Verzollung zum reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs wünscht, muss beim Zoll vorsprechen oder die Verzollung schriftlich über eine Anmeldebox erledigen. Die selbstständige Verzollung via App zum reduzierten Satz ist laut Mitteilung voraussichtlich ab 2026 möglich.
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