Interview«Damit geht der Bundesrat an die Grenzen seines Spielraums»
Von Gil Bieler
8.4.2020
Der Bundesrat regiert in der Krise per Notrecht – und ritzt die Grundrechte. Das Versammlungsverbot sieht Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser kritisch. Und er erklärt, welche Rolle nun dem Parlament bleibt.
Herr Glaser, seit der Bundesrat per Notrecht regiert, geht alles zügig, das Vertrauen im Volk steigt. Braucht es da überhaupt noch ein Parlament?
(Lacht) Ja, natürlich könnte man sagen: Wenn die Ergebnisse stimmen, wie das derzeit der Fall ist – sprich, die Coronavirus-Welle wird erfolgreich bekämpft –, dann könnte man sich schon die Frage nach dem Parlament stellen. Oder ob es noch ein Volk braucht, das reinfunkt. Aber wenn eine Regierung einfach allein entscheiden kann, dann wären wir natürlich keine Demokratie mehr.
Das Parlament tritt im Mai zu einer Sondersession zusammen. Kann es überhaupt mehr tun, als die bundesrätlichen Massnahmen abzusegnen?
Rein rechtlich, von der Verfassung her gesehen, hat es alle Möglichkeiten, Massnahmen des Bundesrats wieder aufzuheben und eigenständig Akzente zu setzen – auch im Sinne des Notrechts. Das Parlament kann, genau wie der Bundesrat, Verordnungen erlassen, die nicht dem Referendum unterstehen und mit denen notrechtlichen Massnahmen ergriffen werden können. Rechtlich wäre also all das möglich, politisch ist es derzeit aber wenig realistisch.
Das Parlament kann also Verordnungen des Bundesrats kassieren, wenn diese zu weit gehen?
Genau, das Parlament kann dann eine eigene Verordnung erlassen und weiterhin Gesetze erlassen. Es kann diese auch als dringlich erklären und damit ein Referendum ausschliessen. Rechtlich gesehen hat es daher sogar noch stärkere Instrumente zur Hand und damit weitergehende Möglichkeiten zum Regieren als der Bundesrat. Auf solchem Weg erlassene Gesetze können nicht mehr infrage gestellt werden, wohingegen Verordnungen im Nachhinein allenfalls noch angefochten werden können.
Die Notrecht-Verordnungen kratzen auch an diversen Grundrechten. Ich würde ein paar Punkte gern mit Ihnen durchgehen und um eine Einschätzung bitten. Wie steht es um die Versammlungsfreiheit?
Versammlungen von mehr als fünf Personen werden aufgelöst. Entsprechend sind auch richtige Versammlungen wie beim Klimastreik, Frauenstreik oder «Marsch fürs Läbe» momentan verboten.
Und ist das auch rechtens?
Andreas Glaser ...
zVg
... ist Professor am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht unter besonderer Berücksichtigung von Demokratiefragen an der Universität Zürich. Er ist ausserdem Direktor des Zentrums für Demokratie Aarau.
Nun, jede Einschränkung der Grundrechte muss gewisse verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen, das heisst: Es braucht eine gesetzliche Grundlage. Für den Moment ist das die Verordnung des Bundesrats. Dann muss ein öffentliches Interesse gegeben sein – das ist der Schutz der Gesundheit.
Die Frage ist allerdings bei jeder dieser Massnahmen und Einschränkungen der Grundrechte: Ist das verhältnismässig? Oder könnte man auch mit milderen Mitteln dasselbe Ziel erreichen? Bei der Versammlungsfreiheit wären zum Beispiel strengere Abstandsregeln statt eines generellen Verbots denkbar. Hier hat die Regierung den Holzhammer ausgepackt, da so gut wie keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind.
Ihre Einschätzung: Ist das verhältnismässig oder nicht?
Es gibt sicher Versammlungen, die man gut verschieben kann, weil sie zeitlose Probleme aufgreifen oder kommerzieller Natur sind. Die könnte man mit Blick auf den Gesundheitsschutz verbieten. Was in einer Demokratie meiner Meinung nach aber erlaubt sein müsste, sind Demonstrationen gegen die Massnahmen des Bundesrats. Da müsste man jeden Einzelfall beurteilen. Wenn es um die politische Meinungsäusserung geht, müsste man auch Ausnahmebewilligungen erteilen – und die Teilnehmer eines Protestmarsches müssten vielleicht drei Meter Abstand zueinander halten.
Wie sehen Sie den Entscheid, den Abstimmungssonntag vom 17. Mai zu verschieben?
Hinter die Aussage des Bundesrates, dass es zwingende Gründe für diese Verschiebung gebe, setze ich ein Fragezeichen. Man sieht ja, dass in anderen Kantonen auch jetzt noch Wahlen durchgeführt werden. Wieso sollte das bei Abstimmungen anders sein? Das einzige Argument, das der Bundesrat vorgebracht hat, ist, dass die Meinungsbildung nicht gewährleistet sei. Damit geht der Bundesrat stark an die Grenzen seines Einschätzungsspielraums.
Empirische Daten zeigen, dass das Abstimmungsbüchlein und Medienberichte mehr Einfluss haben als eine politische Podiumsdiskussion oder Saalveranstaltungen mit wenigen hundert Teilnehmern. Ich halte den Entscheid, die Abstimmungen zu verschieben, daher für sehr zweifelhaft.
Im Kanton Aargau wurden die Möglichkeiten für die Videoüberwachung massiv ausgebaut.
Da wird ein weiteres Grundrecht eingeschränkt: die informationelle Selbstbestimmung. Es hängt natürlich davon ab, wofür die erhobenen Daten gebraucht werden. Wenn sie anonymisiert erhoben werden und es nur darum geht, Menschenansammlungen zu überwachen, dann wäre das unproblematisch. Bei einer Verkehrszählung ist das ja ähnlich. Wenn die Aargauer Polizei die Daten auch dazu nutzen würde, um Delikte aufzuklären, dann sähe das anders aus.
Im Asylwesen können Befragungen von Asylsuchenden neu auch ohne Rechtsvertreter durchgeführt werden.
Da stellt sich die Frage, ob es nicht andere Lösungen gibt, dass eben doch ein Rechtsvertreter teilnimmt. Mit technischen Mitteln lassen sich bestimmt Lösungen finden, die vielleicht nicht optimal, aber doch besser als eine Nulllösung sind. Bei der Diskussion um technische Mittel kommen natürlich schnell Datenschutzbedenken auf, aber wahrscheinlich ist das Risiko klein, dass sich Hacker von aussen in diese Gespräche einmischen würden. Wenn man die Verhältnismässigkeit anschaut, gibt es sicher mildere Möglichkeiten, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Wenn ein Bürger sich gegen diese Massnahmen zur Wehr setzen will, wie geht er da vor?
Das geht ganz normal: Allermeistens sind es kantonale Behörden, die zuständig sind, allenfalls auch einmal die Gemeinde. Dann muss man sich an die jeweilig zuständige Instanz wenden. In vielen Fälle dürften das in erster Instanz die Departemente der Regierungen sein, aber dann kann man seine Einsprache auch weiterziehen über das Verwaltungsgericht bis hin zum Bundesgericht. Der Rechtsschutz ist ja nicht ausser Kraft gesetzt, man kann also gegen jede dieser Massnahmen Beschwerde erheben.
In anderen Ländern mit eher autokratischen Regierungen wächst nun die Sorge, dass die Krise zu einem Machtausbau genutzt wird. In der Schweiz besteht diese Gefahr also nicht?
In der Schweiz ist die Situation tatsächlich eine andere: Der Bundesrat ist in gewissem Masse ein Spiegelbild des Parlaments, wir kennen kein System aus Regierung und Opposition, und es ist ein Siebnergremium an der Macht. Dadurch ist der Anreiz für den Bundesrat, seine Macht nun auszubauen oder gar zu missbrauchen, kleiner als bei Ländern mit einem einzigen Herrscher. Viktor Orban in Ungarn oder Emmanuel Macron in Frankreich sind da einer ganz anderen Versuchung ausgesetzt. Im Bundesrat dagegen sind ja schon entgegengesetzte Kräfte eingebunden, und die Sieben kontrollieren sich – über die Parteien – auch gegenseitig.
In vielen Ländern gibt es ein Verfassungsgericht, in der Schweiz nicht. Wieso eigentlich?
Es gibt zwar kein spezifisches Gericht, bei dem man eine Verordnung anfechten kann, aber das heisst nicht, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Man kann ja, wie eben gesagt, die konkrete Umsetzung von Verordnungen oder Gesetzen durch die kantonalen Behörden anfechten und anführen, dass die eigenen Grundrechte verletzt würden. Dass wir kein eigenes Verfassungsgericht haben, hat historische Gründe. Das Parlament sollte als oberstes Organ handeln und bei der Gesetzgebung nicht der Kontrolle durch ein Gericht unterliegen. Dafür besteht aber eine direktdemokratische Kontrolle durch das Referendum.
Letzte Frage: Das Notrecht ist für maximal sechs Monate in Kraft gesetzt worden. Und danach? Könnte der Bundesrat es beliebig verlängern?
Diesen Punkt müssen wir nun genau beobachten. Die Verfassung verlangt zwar eine Befristung, lässt aber offen, wie lange der Bundesrat ohne Parlament und Volk regieren darf. Es wird spannend sein, zu sehen, ob er die Frist nochmals verlängert. Wenn er das tut – und das könnte er –, würde es wirklich kritisch. Dann müsste sich das Parlament überlegen, ob es diese Verordnung nicht übersteuern will. Sonst würde uns ein Vollmachtenregime wie im Zweiten Weltkrieg drohen. Doch was ich von den Parlamentariern in den Medien höre und lese, sind sie durchaus willens, das Heft wieder in die Hand zu nehmen.
Evakuierungsaktion bei der Seilbahn Lungern-Turren in Lungern im Kanton Obwalden: Wegen einer technischen Panne mussten rund 27 Personen mit dem Helikopter gerettet werden.
Bild: KEYSTONE
Zu zweit durch dick und dünn – und durch heiss und eiskalt: Dieses Liebespaar sprang am Valentinstag in Hamburg ins kalte Wasser.
Bild: Georg Wendt/dpa
Fasnächtliche und farbenfrohe Puppen zieren das Dorf Seelisberg im Kanton Uri über die Fasnachtstage. Die Fasnacht 2021 ist im Kanton Uri aufgrund der Corona-Ppandemie praktisch verboten, es duerfen maximal nur 5 Personen unterwegs sein, aber als einer der wenigen Kantone ist in Uri das Spielen von Musikinstrumenten erlaubt. (13.02.2021)
Bild: KEYSTONE/Urs Flueeler
Die Pandabären-Geschwister Paule (r) und Pit (l) spielen in ihrem Gehege im Zoo Berlin im Schnee. (13.02.2021)
Bild: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa
Halb Euroopa friert. Diese Heidschnucken in Braunschweig jedoch lassen sich von den frostigen Temperaturen nicht beeindrucken. (13.02.2021)
Bild: Stefan Jaitner/dpa
Sahara-Sand färbt Schnee und Himmel orange im Skigebiet Anzère in der Schweiz.
Bild: Keystone/Laurent Gillieron
Menschen drängen sich in der Einkaufsstrasse Via del Corso in Rom nachdem die Corona-Massnahmen gelockert wurden.
Bild: Cecilia Fabiano/dpa
Irgendwo dort versteckt sich die A7: Nahe Hannover herrscht dichtes Schneetreiben auf der Autobahn.
Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Eine Replik der Saffa-Schnecke fotografiert vor der Schweizer Nationalbank während einer Jubiläumsaktion organisiert von Bern Welcome, zu 50 Jahren Frauenstimm- und -wahlrecht. (06.02.2021)
Bild: Anthony Anex/Keystone
Ein Porträt von Elisabeth Vischer-Alioth wartet darauf, an eine Hauswand geklebt zu werden, während der Vorbereitungen zur Ausstellung «Hommage 2021: Porträts von mutigen Frauen in der Berner Altstadt». (06.02.2021)
Bild: Anthony Anex/Keystone
Abgeschirmte Speisekuppel. So geht es auch. Im israelischen Jerusalem speisen Restaurantbesucher abgeschirmt von anderen Gästen in einer Kuppel. Israel plant trotz anhaltend hoher Infektionszahlen erste Lockerungen einleiten. (06.02.2021)
Bild: Muammar Awad/XinHua/dpa
Ein überfluteter Platz beim Flussufer in Saint-Ursanne. Der Fluss Doubs trat nach starken Regenfällen über die Ufer. (31.1.2021)
Bild: Keystone
Während einer Demonstration gegen die Inhaftierung von Kremlkritiker Nawalny führen russische Polizisten einen Mann ab. (31.1.2021)
Bild: Aleksander Khitrov/AP/dpa
Imposante Kulisse: In Los Angeles können sich die Menschen unter anderem auf dem Parkplatz des Dodger Stadium gegen Corona impfen lassen. (31.1.2021)
Bild: Damian Dovarganes/AP/dpa
Mehr als zwei Kilometer durch den eiskalten Bodensee: Der Extremschwimmer Paul Bieber hat mit seinem Versuch den deutschen Rekord im Distanz-Eisschwimmen gebrochen. Der 37-Jährige schwamm bei unter fünf Grad Wassertemperatur 2210 Meter weit. 43,03 Minuten brauchte er dafür. (30.1.2021)
Bild: Felix Kästle/dpa
Gleich zwei Mal binnen 48 Stunden gab es in Raron im Kanton Wallis infolge der Schlechtwettersituation in den letzten Tagen Felsstürze. (30.1.2021)
Bild: KEYSTONE/Laurent Gillieron
Vor einem pittoresken Wolkenhimmel zeigt Max Ross auf einer Slackline im Hillcrest Park im kalifornischen Fullerton sein Können. (30.1.2021)
Bild: Mark Rightmire/The Orange County Register/dpa
Ein internationales Forscherteam hat auf Madagaskar eine neue Chamäleonart entdeckt, bei der das Männchen lediglich 13,5 Millimeter lang ist. Obwohl das männliche Tier das kleinste unter rund 11‘050 Reptilienarten ist, verfügt es in Relation zur Körpergrösse über die die grössten Genitalien. Der Grund: Eine erfolgreiche Paarung mit den bedeutend grösseren Weibchen wäre sonst nicht möglich. (28.1.2021)
Bild: Frank Glaw/SNSB-ZSM/dpa
Und dann hatte Hamburg eine Mülldeponie mehr: Im Stadtteil Norderstedt der Hansestadt türmt sich in einem Gewerbegebiet bis zu sechs Meter Müll wie Bauschutt, Teerpappe, Dämmstoffe, Asbest und anderes. Der Unternehmer, der dort bestimmte Stoffe nur zwischenlagern durfte, ist verschwunden. Die Staatsanwaltschaft sucht nun nach ihm. (27.1.2021)
Bild: Christian Charisius/dpa
«Minor Canyon»: Schwere Regenfälle haben im kalifornischen Monterey County zu Schlammlawinen, Überschwemmungen und zu dieser beeindruckenden Mini-Schlucht geführt. (28.1.2021)
Bild: Noah Berger/AP/dpa
Gedenken: Die New Yorker Verkehrsbetriebe ehren 136 Mitarbeiter, die am Coronavirus gestorben sind, mit einer digitalen Gedenkstätte an 107 U-Bahn-Stationen – wie hier in der Moynihan Train Hall im New Yorker Stadtteil Manhattan. (29.1.2021)
Bild: John Minchillo/AP/dpa
Schlange an der Notaufnahme: Rettungssanitäter warten vor dem Santa Maria Krankenhaus in Lissabon, um Covid-19-Patienten zu übergeben. Portugal gehört momentan zu den Ländern mit den weltweit höchsten Neuinfektionszahlen im Verhältnis zur Einwohnerzahl. (28.1.2021)
Bild: Armando Franca/AP/dpa
Feuer an der Tankstelle: Die deutsche Rastanlage Hunsrück Ost an der Autobahn A61 ist einer nur knapp einer Katastrophe entgangen, nachdem hier ein Kleintransporter beim Betanken in Vollbrand geriet. Erst die Feuerwehr konnte das Feuer löschen – zuvor hatte der Kassier allerdings richtig reagiert und per Notschalter die ganze Tankanlage ausser Betrieb genommen. (28.1.2021)
Bild: Keystone
Strand ohne Leben: Ein Bademeister arbeitet am leeren Strand von Palma auf Mallorca. Derzeit gibt es Corona-bedingt kaum Touristen auf der Ferieninsel. (28.1.2021)
Bild: Mar Granel Palou/dpa
Da kann man auch grosse Augen machen: Auf einer österreichischen Landstrasse ist eine Waldohreule mit einem Auto zusammengestossen. Der Vogel überstand den Crash mit dem Bruch eines Flügels und wird derzeit auf einer Greifvogelstation aufgepäppelt. (28.1.2021)
Bild: APA/Keystone
Phantompatienten: An der Universität Leipzig warten Dummys mit einem Metallkopf, in den künstliche Gebisse hineingeschraubt werden können, auf Zahnmedizinstudenten. (28.1.2021)
Bild: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Winston hat das Coronavirus besiegt: Der Gorilla erholt sich im Zoo von San Diego nach einer umfangreichen medikamentösen Behandlung von einem schweren Verlauf seiner Corona-Infektion. Bei dem 48-jährigen Silberrücken Winston waren im Zuge der Infektion eine Lungenentzündung und Herzprobleme aufgetreten. Er wurde daraufhin mit einer Antikörper-Therapie, Herzmedikamenten und Antibiotika behandelt. (26.1.2021)
Bild: Ken Bohn/San Diego Zoo Global/dpa
Auf glühenden Kohlen: Ein Mann produziert im Gaza-Streifen beim dort grössten Produzenten Holzkohle. Als bestes und teuerstes Holz für diesen Zweck gilt das von Zitrusbäumen, aber auch das von Olivenbäumen wird gerne verwendet. (26.1.2021)
Bild: Keystone
Von Ruhe auf einer Parkbank kann hier nicht die Rede sein: Möwen und Tauben schwirren und fliegen um eine Frau in Tokio umher. (26.1.2021)
Bild: Eugene Hoshiko/AP/dpa
Schnack beim Snack: Fischer Willy Rivas scherzt im peruanischen Lima mit einem Freund beim Essen in der Fischerbucht in Chorrillos. (26.1.2021)
Bild: Rodrigo Abd/AP/dpa
Banger Blick zum Horizont: Ein freiwilliger Helfer benutzt sein Walkie-Talkie, während er den Vulkan Mount Merapi während einer Eruption überwacht. Der Vulkan, der als einer der gefährlichsten der Welt gilt, ist erneut ausgebrochen und spukte mehrere Stunden glühende Asche und Gestein. (27.1.2021)
Bild: Slamet Riyadi/AP/dpa
Stausee verkommt zu «fliessenden Müllhalde: Ein Mann geht an Tonnen von Müll vorbei, die am Fusse des Wasserkraftwerks am Potpecko-Stausee in Serbien schwimmen. Vor allem Plastikabfälle gelangen durch Nebenflüsse in den Stausee und sammeln sich hier an. Eine serbische Zeitung schrieb bereits von einer «fliessenden Müllhalde». (26.1.2021)
Bild: Darko Vojinovic/AP/dpa
Dickschädeltest: Stirn an Stirn messen zwei Rinder im deutschen Naturschutzgebiet Boberger Niederung ihre Kräfte. (25.1.2021)
Bild: Daniel Bockwoldt/dpa
Nasskaltes Ende: Zwischen Frauenfeld und Matzingen ist eine 33-jährige Wagenlenkerin bei Glatteis von der Strasse abgekommen und im Murgkanal gelandet. Die Frau wurde mit leichten Verletzungen ins Spital gebracht. (26.1.2021)
Bild: Kapo TG
Opfer der Zerstörungswut: Ein Mann räumt in einem Fast-Food-Restaurant in Rotterdam auf. Die Niederlande sind erneut von sogenannten Corona-Krawallen erfasst worden. Hunderte gewaltbereite Jugendliche hatten nach Polizeiangaben in mehreren Städten randaliert und dabei auch die Polizei angegriffen. (25.1.2021)
Bild: Peter Dejong/AP/dpa
Auf den Hund gekommen: Vierbeiner der Indian Railway Protection Force zeigen anlässlich des indischen Nationalfeiertags ihre Kunststückchen.
Bild: KEYSTONE
Galionsfigur mit Kettensäge: Im ungarischen Szilvásvárad streckt sich ein Feuerwehrmann auf dem Dach eines Zugs, um einen Ast abzusägen, der unter der Schneelast heruntergebrochen ist und die Bahnstrecke blockiert. (25.1.2021)
Bild: Keystone
Und sie tun es immer noch: In Rio De Janeiro tummeln sich grosse Menschenmengen auf engem Raum am Strand von Ipanema in Rio de Janeiro. Und das obwohl Brasilien nach wie vor sehr hohe Corona-Fallzahlen hat.
Bild: Bruna Prado/AP/dpa
Himmlische Hilfe: Feuerwehrfrau Tegan Rayner von der Belair Brigade CFS freut sich über den Regen, während sie nach Löscharbeiten der Buschbrände in Cherry Gardens in der Nähe von Adelaide, Australien, steht. (25.1.2021)
Bild: Brenton Edwards/ADELAIDE ADVERTISER/AAP/dpa
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