Sonderbehandlung Bundesrat will Einlass in Beizen und Kulturbetriebe nur für Geimpfte

dor/aka

23.2.2021

Eine Frau kontrolliert den Einlass im Club Hive in Zürich. Gemäss eines Papiers will der Bundesrat den Zutritt nur Geimpften erlauben.
Eine Frau kontrolliert den Einlass im Club Hive in Zürich. Gemäss eines Papiers will der Bundesrat den Zutritt nur Geimpften erlauben.
Bild: KEYSTONE

Nur wer geimpft ist, soll Zutritt zu Clubs, Theatern und Restaurants haben. Diesen Beschluss hat der Bundesrat laut Medienberichten in einem geheimen Aussprachepapier gefasst.

Um möglichst schnell einen möglichst hohen Anteil der Bevölkerung gegen das Coronavirus zu immunisieren, will der Bundesrat diese mit Vorteilen im Alltag nach der Impfung locken. Während im öffentlichen Verkehr oder in Spitälern und anderen Einrichtungen der öffentlichen Hand kein Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Personen gemacht würde, sollen private Gewerbe- und Kulturbetriebe Geimpfte bevorzugt behandeln können, schreibt der «Blick».

Der Bundesrat habe bereits am vergangenen Mittwoch auf der Grundlage eines «vertraulichen Aussprachepapiers» des Innendepartements Beschlüsse gefasst, die eine Sonderbehandlung nach Impfstatus ermöglichen. Wer eine Impfung belegen könne, solle in Diskotheken, Theater und Restaurants eingelassen werden.



«Betreiber und Veranstalter müssten in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung verlangen», zitierte die Zeitung aus dem Papier.

Einlass auch mit negativem Test

Wer noch keine Impfung habe, soll dem Bericht zufolge jedoch nicht unbedingt benachteiligt werden. Wer sich wegen Allergien oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen könne oder noch keinen Impftermin bekommen habe, könne einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen oder vor Ort einen Schnelltest machen, um eingelassen zu werden.

Die Impfprivilegien können erst zur Anwendung kommen, wenn der Grossteil der erwachsenen Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich impfen zu lassen, heisst es dem «Blick» zufolge in dem Aussprachepapier weiter. Dies soll ab Mai oder spätestens Juni der Fall sein. Die Vorteile sollen enden, wenn die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist, also sobald ein ausreichend grosser Anteil der Bevölkerung immun gegen das Sars-CoV-2-Virus geworden ist und sich das Virus nicht mehr ungehindert ausbreiten kann.

«Nur wenige Wochen»

Die Bevorzugung würde also wohl nur wenige Wochen gelten. «Der Zeitraum zwischen einer möglichen Einführung von Differenzierungen nach Impfstatus, die ein ausreichendes Niveau der Impfquote voraussetzt, und dem Erreichen der kritischen Menge an geimpften Personen dürfte nur wenige Wochen betragen», steht in dem Papier.

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