Revolution auf der Nationalstrasse Bund erlaubt autonomes Fahren auf Autobahnen ab März 2025

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13.12.2024 - 11:12

Vor dem Bundeshaus fährt versuchsweise das autonome Lieferfahrzeug Mathilde. Ab März dürfen Privatpersonen auf der Autobahn dem Autopiloten das Steuer überlassen.
Vor dem Bundeshaus fährt versuchsweise das autonome Lieferfahrzeug Mathilde. Ab März dürfen Privatpersonen auf der Autobahn dem Autopiloten das Steuer überlassen.
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Der Bundesrat hat neue Regelungen für automatisiertes Fahren verabschiedet. Ab März 2025 dürfen Fahrer*innen mit Autopilot die Hände vom Lenker nehmen. Auch automatisches Parkieren soll legal werden.

Stefan Michel

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Bundesrat erlaubt das autonome Fahren auf Autobahnen ab dem 1. März 2025.
  • Lenker*innen in Fahrzeugen mit Autopilot-Systemen dürfen das Steuerrad loslassen, müssen jedoch jederzeit bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen.
  • Auch das automatische Parkieren soll an gewissen Orten legal werden.

Mehr aus dem RessortDer Bundesrat öffnet dem automatisierten Fahren die Autobahnen. Ab dem 1. März 2025 dürfen Personen, die in einem Auto mit Autopiloten-Funktionen unterwegs sind auf der Autobahn die Hände vom Lenker nehmen. Auch müssen sie den Verkehr nicht im Auge habe, wenn ihr Fahrzeug über ein entsprechendes System verfügt. Sie müssen aber jederzeit in der Lage sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen, wenn ihr Autopilot sie dazu auffordert.

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2024 eine Verordnung verabschiedet, die das automatisierte Fahren in der Schweiz regelt. Diese tritt am 1. März 2025 in Kraft und soll die Verkehrssicherheit erhöhen sowie den Verkehrsfluss verbessern.

Neue Möglichkeiten für Verkehr und Dienstleister

Die Verordnung erlaubt drei Hauptanwendungsfälle für automatisierte Fahrzeuge, wie das Bundesamt für Strassen Astra schreibt:

Erstens können Fahrer auf Autobahnen einen sogenannten Autobahnpiloten nutzen, der es ihnen ermöglicht, die Lenkvorrichtung loszulassen, solange sie bereit sind, die Kontrolle bei Bedarf wieder zu übernehmen.

Der autonome Lieferwagen Mathilde ist in der Stadt Bern unterwegs. Die Verordnung des Bundesrats betrifft vor allem das automatisierte Fahren auf Nationalstrassen.
Der autonome Lieferwagen Mathilde ist in der Stadt Bern unterwegs. Die Verordnung des Bundesrats betrifft vor allem das automatisierte Fahren auf Nationalstrassen.
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Zweitens dürfen führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken eingesetzt werden, wobei die Genehmigung in der Verantwortung der Kantone liegt. Diese Fahrzeuge müssen von einem Operator überwacht werden, der bei Bedarf eingreifen kann.

Drittens ist das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrers in bestimmten Parkhäusern und Parkplätzen erlaubt, wobei die Kantone oder Gemeinden die geeigneten Flächen festlegen.

Autopiloten brauchen Genehmigung

Für die Zulassung von Fahrzeugen mit Automatisierungssystemen ist eine Typengenehmigung erforderlich, ähnlich wie bei anderen Motorfahrzeugen. Hersteller müssen nachweisen, dass die Sicherheit und der Verkehrsfluss während der Nutzung des Systems gewährleistet sind. Die Kantone sind für die Zulassung dieser Fahrzeuge zuständig.

Diese neuen Regelungen eröffnen nicht nur neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und Verkehrsdienstleister, sondern stellen auch sicher, dass die Sicherheit im Verkehr weiterhin gewährleistet bleibt. Der Bundesrat und das Bundesamt für Strassen (ASTRA) arbeiten eng mit den Kantonen zusammen, um die Umsetzung dieser Verordnung zu unterstützen.