Lockerung der MassnahmenBundesrat entscheidet über Aufhebung der Maskenpflicht im Freien
jeko, sda
23.6.2021 - 07:00
Die Maskenpflicht im Freien könnte weitgehend aufgehoben werden, die Homeoffice-Pflicht ebenfalls. Darüber und über weitere Corona-Lockerungen entscheidet der Bundesrat am heutigen Mittwoch.
23.06.2021, 07:00
23.06.2021, 08:55
SDA
Wie weiter mit der Maskenpflicht? Der Bundesrat entscheidet am Mittwoch über den nächsten Öffnungsschritt, der auf den 28. Juni in Kraft treten soll. So soll etwa die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben werden. Auch Clubs und Discos sollen öffnen dürfen.
Die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien wie etwa in Aussenbereichen von Bahnhöfen, Haltestellen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Freizeitbetrieben war in der Konsultation weitgehend unbestritten.
Dass die Maskentragpflicht in Innenräumen mit eingeschränkten Abstandsmöglichkeiten noch bestehen bleibt, begrüsste der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und Gesundheitsdirektoren (GDK). Heute seien noch immer nicht alle Personen zweimal geimpft, die dies möchten, hiess es.
Das Covid-Zertifikat soll nach dem Willen des Bundesrats ab Montag grossflächig als Eintrittspass zu Grossveranstaltungen, Clubs und Discos eingesetzt werden.
So schlägt der Bundesrat vor, dass mit dem Einsatz des Zertifikats für Geimpfte, Getestete und Genesene in Innenräumen Veranstaltungen mit maximal 3000, im Freien mit maximal 5000 Personen erlaubt werden.
Auch wer in eine Disco oder einen Klub will, soll für den Einlass das Covid-Zertifikat vorweisen müssen. Dagegen wehrt sich jedoch der Verein Schweizer Bar und Club Kommission (SBCK). Es müsse möglich sein, Tanzveranstaltungen mit Maskentragpflicht, eingeschränkter Kapazität, Contact Tracing und sitzender Konsumation durchzuführen – auch ohne ein Covid-Zertifikat, argumentierte die Kommission.
Die Regeln sind kompliziert
Mehrere Kantone verlangten vom Bundesrat zudem, grundsätzlich einfachere Regeln zu definieren. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Bevölkerung nicht an die vielen unterschiedlichen Regeln halte, weil sie schlicht zu unübersichtlich seien. Gleichzeitig würden die Behörden Schwierigkeiten haben, die vielen Bestimmungen umzusetzen, befürchten etwa die Regierungen der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau.
In Restaurants sollen nach dem Vorschlag des Bundesrats in Innenräumen sechs statt vier Personen an einem Tisch bewirtet werden dürfen. Auf Restaurantterrassen sollen die Masken- und die Sitzpflicht aufgehoben werden. Die Kontaktdaten der Gäste sollen jedoch weiterhin registriert werden. Für den Branchenverband Gastrosuisse sind die Lockerungen für die Restaurants «zu zögerlich».
Homeoffice-Pflicht soll ganz fallen
Zudem verlangen mehrere Kantone, dass die Homeoffice-Pflicht ohne Auflagen aufgehoben wird. Der Bundesrat verzichtete am 11. Juni auf eine solche Lockerung. Erst wenn alle Personen, die sich impfen lassen möchten, zweimal geimpft sind, solle die Homeoffice-Pflicht ganz aufgehoben werden, argumentierte der Bundesrat. Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden regelmässig testen, gilt die Pflicht seit Längerem nicht mehr.
Die Arbeitgeber seien in der Lage, mit den Arbeitnehmenden die nötigen Massnahmen für einen verantwortungsvollen Umgang festzulegen, teilte etwa die St. Galler Regierung mit.
Ende aller Massnahmen
Gefordert wurde in der Konsultation auch ein baldiges Ende aller Massnahmen. Die Berner Kantonsregierung findet etwa, dass bis Ende September alle Corona-Einschränkungen in der Schweiz aufgehoben werden sollten. Sie begründet die Forderung unter anderem mit der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz. Der «überraschend hohe Nein-Anteil» zeige, dass die Bevölkerung gegenüber den Covid-19-Massnahmen «ziemlich kritisch eingestellt» sei, teilte die Regierung mit.
Wie sich der Bundesrat definitiv entscheidet, wird er am Mittwochnachmittag bekannt gegeben.