See vor Horgen ZH verschmutztEx-Chefs von Papierfabrik müssen Millionen zurückzahlen
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3.1.2025 - 15:32
Das Bundesgericht verurteilt die ehemaligen Verwaltungsräte der Horgner Papierfabrik zur Zahlung von 2,15 Millionen Franken an den Kanton Zürich. Hintergrund ist die Sanierung des verschmutzten Seegrunds.
Dominik Müller
03.01.2025, 15:32
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Zwei ehemalige Verwaltungsräte der Papierfabrik in Horgen ZH müssen 2,15 Millionen Franken an den Kanton Zürich für die Sanierung des verschmutzten Seegrunds zahlen.
Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Urteil bestätigt.
Die Papierfabrik leitete bis in die 60er-Jahre mit behördlicher Genehmigung Schlamm in den See.
Das Bundesgericht hat entschieden: Zwei ehemalige Verwaltungsräte der Papierfabrik in Horgen ZH müssen dem Kanton Zürich 2,15 Millionen Franken zahlen. Die Summe ist für die Sanierung des verschmutzten Seegrunds vor Horgen vorgesehen, wie die «Zürichsee Zeitung» berichtet.
Das Zürcher Handelsgericht hatte die beiden Verwaltungsratsmitglieder – ein Mann und eine Frau – bereits im Dezember 2023 zu dieser Zahlung verurteilt. Die Beschuldigten haben den Fall vor das Bundesgericht weitergezogen. Dieses hat nun den Entscheid bestätigt.
Bis mindestens in die 60er-Jahre hat die Papierfabrik Horgen ihren Schlamm in den Seegrund abgeleitet, allerdings mit behördlicher Genehmigung. Bis heute ist der Boden deswegen verschmutzt. Für die Sanierung rechnet der Kanton mit Kosten von 11,5 Millionen Franken.
Rund 8,5 Millionen Franken davon hätte die Papierfabrik übernehmen müssen. Das Unternehmen überschuldete sich in der Folge und musste Ende 2019 Konkurs anmelden. 1,8 Millionen Franken blieben übrig, für den Restbetrag drohten die Steuerzahler aufkommen zu müssen.
2,15 Millionen Franken Dividenden
Gemäss den Gerichtsurteilen wussten die Verantwortlichen der Papierfabrik spätestens ab 2008, dass hohe Sanierungskosten auf sie zukommen, schreibt die «Zürichsee-Zeitung». Aber anstatt Rückstellungen zu bilden, hätten die damaligen Verwaltungsräte an einer Generalversammlung im Jahr 2011 Barausschüttungen und Darlehen von 2,15 Millionen Franken ausgezahlt.
Der Mann und die Frau begründeten ihre Entscheide vor Gericht mit dem Argument, die Dividendenzahlungen seien damals «buchhalterisch transparent abgebildet und von der Revisionsstelle nicht beanstandet worden». Zudem sei unklar gewesen, ob die Forderung für die Seegrundsanierung verjährt sei.
Strafverfahren noch hängig
Das Bundesgericht folgte hingegen der Vorinstanz und hat nun die beiden ehemaligen Verwaltungsräte zur finanziellen Verantwortung gezogen.
Juristisch abgeschlossen ist der Fall um die Papierfabrik Horgen indes noch nicht. Im Kanton Aargau, wo die Ex-Verwaltungsräte zuletzt tätig waren, läuft parallel ein Strafverfahren gegen den Mann und die Frau wegen deren Machenschaften.
Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.
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