Baume-Schneider informiert Krankenkassen-Prämien steigen 2025 im Schnitt um 6 Prozent 

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26.9.2024

Ab 14 Uhr gibt Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider bekannt, um wie viel die Krankenkassen-Prämien im kommenden Jahr steigen. Verfolge die Konferenz im Livestream.

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  • Um 14 Uhr wird bekannt, um wie viel Prozent die Krankenkassen-Prämien im kommenden Jahr steigen werden.
  • Der Krankenkassenverband Santésuisse rechnet mit einem Anstieg von 5 Prozent.
  • Verfolge die Konferenz im Livestream.

Die Krankenkassenprämien steigen 2025 im Schnitt um sechs Prozent. Die mittlere Monatsprämie wird 378.70 Franken betragen. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider gab sich am Donnerstag überzeugt, dass es möglich sei, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, ohne die Qualität zu mindern.

Mit den sechs Prozent fällt der Anstieg geringer aus als in diesem Jahr mit 8,7 Prozent. Die mittlere Monatsprämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien zusammengezählt und durch die Anzahl der Versicherten geteilt werden.

Für Erwachsene steigt die Prämie 2025 um 25.30 Franken auf 449.20 Franken. Junge Erwachsene müssen 16.10 Franken mehr und damit neu 314.10 Franken zahlen. Für Kinder steigt die mittlere Prämie um 6.50 Franken auf 117.90 Franken.

Aufgrund der alternden Bevölkerung sowie wegen neuer Therapien und Medikamente werden die Kosten auch in Zukunft steigen. Die Schweiz habe ein sehr gutes Gesundheitssystem, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider vor den Medien in Bern. Und dieses System habe seinen Preis. Sie sei jedoch überzeugt, «dass es möglich ist, die Kosten zu dämpfen, ohne dass die Qualität leidet». Dazu müssten alle Akteure im Gesundheitswesen sowie die Versicherten selbst beitragen.

Der Anstieg der Prämien erklärt sich durch die steigenden Kosten in der Krankenversicherung. Bereits im Jahr 2023 sind die Kosten stärker gewachsen als im langjährigen Durchschnitt. Das Wachstum lag laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei 4,6 Prozent. Im ersten Halbjahr 2024 sind die Kosten nun gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erneut um 4,1 Prozent gestiegen.

Stärkster Anstieg im Tessin

Zudem schlägt sich seit diesem Jahr auch die Teuerung auf die Tarife nieder, wie Baume-Schneider ausführte. Die Folgen zeigten sich im Gesundheitswesen mit einer Verzögerung, da es keine automatische Anpassung der Tarife gibt, sondern diese jeweils zwischen den Tarifpartnern neu verhandelt werden müssen.

Der durchschnittliche Prämienanstieg um sechs Prozent basiert auf Schätzungen der Kassen. Der effektive Anstieg werde jedoch tiefer erwartet, schreibt das BAG in einer Mitteilung. Denn bei starken Anstiegen dürften mehr Versicherte höhere Franchisen oder ein alternatives Versicherungsmodell wählen, was das durchschnittliche Prämienniveau senke.

Die Anstiege unterscheiden sich zudem zwischen den Kantonen enorm. Mit einem Plus von 10,5 Prozent liegt der Kanton Tessin bei weitem an der Spitze. Neu liegt die mittlere Monatsprämie im Südkanton bei 472.70 Franken. Am wenigsten steigen die Prämien im Kanton Basel-Stadt mit 1,5 Prozent - die mittlere Prämie beträgt neu 456.20 Franken.

Auf Anfang 2024 sind die Reserven der Krankenkassen über die ganze Branche gesehen von 8,5 auf 7,3 Milliarden Franken gesunken. Als wichtigsten Grund nennt der Bund die Tatsache, dass die Kosten 2023 stärker gestiegen sind, als zum Zeitpunkt der Prämieneingabe erwartet wurde.

Nächste Vorlage im November

Vorschläge für Kostensenkungsmassnahmen sind etliche auf dem Tisch beziehungsweise bereits im politischen Prozess. So hat der Ständerat just am Donnerstag, dem Tag der Bekanntgabe der Prämien 2025, eine Motion aus den Reihen der SVP gutgeheissen. Sie verlangt eine Erhöhung der Mindestfranchise. Zudem ist derzeit das zweite Paket zur Kostendämpfung im Parlament. Darin enthalten sind Massnahmen wie etwa Mengenrabatte bei Medikamenten, die viel Umsatz generieren, sowie die Stärkung einer koordinierten Gesundheitsversorgung.

Bereits am 24. November kommt zudem die Vorlage über die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen vors Volk (abgekürzt Efas).

Heute werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen bezahlt, während ambulante Behandlungen allein von den Kassen gedeckt werden. Mit der Vorlage soll ein Anreiz für die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen geschaffen werden, was zu sinkenden Gesundheitskosten führen soll.