Booster-Impfung Bund empfiehlt Auffrischung nur für Personen ab 65 Jahren

SDA/uri

26.10.2021 - 13:04

Der Bund empfiehlt Auffrischungsimpfungen derzeit nur für Personen über 65 Jahren. (Symbolbild)
Der Bund empfiehlt Auffrischungsimpfungen derzeit nur für Personen über 65 Jahren. (Symbolbild)
Bild: dpa

Swissmedic hat nun auch in der Schweiz sogenannte Booster-Impfungen zugelassen. Laut dem Bund sollen die Impfung aber nur Personen über 65 Jahren erhalten – und frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung.

Nach der Zulassung der Booster-Impfungen gegen Covid-19 durch das Heilmittelinstitut Swissmedic empfiehlt der Bund solche Auffrischimpfungen nur Personen über 65 Jahren. Für die breite Bevölkerung sei eine dritte Impfung derzeit nicht zugelassen und nicht empfohlen. Das teilten das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (Ekif) am Dienstag gemeinsam mit. Die Empfehlung stehe im Einklang mit dem Zulassungsentscheid von Swissmedic und ergebe sich aus der aktuellen Datenlage.

Die verfügbaren wissenschaftlichen Daten zeigten, dass geimpfte Personen sehr gut vor einer schweren Covid-19 Erkrankung geschützt seien. Der Impfschutz betrage nach einer vollständigen Impfung weiterhin über 90 Prozent. Wer sich trotz Impfung anstecke, habe meist keine oder nur milde Symptome und erkranke selten schwer. «Eine Auffrischimpfung für die gesamte Bevölkerung erachten Ekif und BAG deshalb im Moment nicht für angezeigt.»

Breite «Booster» ab Mitte November

Dagegen solle eine Auffrischimpfung ältere Menschen noch besser vor schwerer Erkrankung schützen, schreibt der Bund. Einzelne Studien wiesen darauf hin, dass der Impfschutz insbesondere bei den ältesten Personen über die Zeit etwas nachlassen könne.

Deshalb sollen Personen ab 65 Jahren frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung einen «Booster» erhalten, wie es in der Mitteilung heisst. Die Empfehlung gelte ganz besonders für Bewohnerinnen und Bewohner in Alters- und-Pflegeheimen und für ältere Personen mit schweren Grunderkrankungen.

Die detaillierten Impfempfehlungen werden laut BAG und Ekif in den kommenden Tagen publiziert. Alle berechtigten Personen können sich demnach ab Anfang November zur Auffrischimpfung anmelden. «Die vom Bund zur Verfügung gestellten IT-Systeme für die Anmeldung, Dokumentation und das Monitoring werden bis dann funktionsbereit sein.»

Für die Durchführung der Auffrischimpfungen sind die Kantone zuständig; sie bereiten sich darauf vor, ab Mitte November damit beginnen zu können. Kantonsvertreterinnen und -vertreter hatten in den vergangenen Tagen immer wieder betont, dass sie für breite Drittimpfungen bereit seien.

7700 dritte Impfdosen verabreicht

Bisher hatten die Schweizer Behörden die Booster-Impfung nur Personen empfohlen, deren Immunsystem geschwächt ist – etwa Menschen, die eine Transplantation hinter sich haben. Bisher wurden in der Schweiz laut Angaben des Bundes gut 7700 dritte Impfdosen verabreicht. Eine dritte Dosis kann Personen mit geschwächtem Immunsystem nach mindestens 28 Tagen verabreicht werden.

Gesundheitsminister Alain Berset hatte am vergangenen Freitag gesagt, er halte Booster-Impfungen für eine beschränkte Personengruppe durchaus für sinnvoll. Eine generelle dritte Impfung komme derzeit jedoch nicht infrage. Es gebe aktuell noch «wenig Evidenz in Bezug auf den Nutzen einer Booster-Impfung für alle», erklärte gleichentags Patrick Mathys, Leiter der Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit im BAG.

SDA/uri