Die vorberatende Kommission des Nationalrats spricht sich wie die Ständeratskommission für die Ausweitung der Erwerbsentschädigung bis Ende 2021 aus. Ein abruptes Ende der Hilfsmassnahmen solle so verhindert werden.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) habe die Änderungen des Covid-19-Gesetzes «intensiv» beraten, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Kommission stimmte allen Vorschlägen des Bundesrats zu. Sie war jedoch nicht mit allen Änderungen einverstanden, die ihre Schwesterkommission zuvor am Gesetz angebracht hatte.
So möchte die Nationalratskommission konkrete Öffnungsschritte nicht im Gesetz festschreiben, da sich die epidemiologische Lage immer wieder verändern könne. Auch Kapazitätsbeschränkungen wie etwa an Grossanlässen sollen im Gesetz nicht an den Impffortschritt geknüpft werden. So solle verhindert werden, dass konkrete Kriterien für die Aufhebung von Massnahmen gesetzlich verankert werden.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission zudem, die finanzielle Hilfe im Kulturbereich bis Ende April 2022 fortzuführen, um die Kulturbetriebe beim Weg aus der Pandemie zu unterstützen.
Bei den À-Fonds-perdu-Beiträgen an Klubs in den professionellen und semiprofessionelle Ligen präzisiert die Kommission das Gesetz. Diejenigen Klubs, welche die Lohnsumme nicht wie vorgeschrieben reduzieren, sollen jene Beiträge zurückzahlen müssen, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen übersteigen.
Die Kommission verabschiedete zudem zwei Briefe an den Bundesrat. In dem einen Schreiben weise die Kommission den Bundesrat auf die schwierige finanzielle Situation von Auszubildenden und Studierenden hin, heisst es in der Mitteilung. Im zweiten Brief verlangt die Kommission vom Bundesrat, den Kultursektor beim Ausstieg aus den Corona-Massnahmen «angemessen» zu berücksichtigen.