Sieben Monate lang wird im Jahr 2018 in der Stadt Zürich die Universitätsstrasse im Kreis 6 saniert. Für Bäcker Reto Hausammann ein Problem: Seine Umsätze brechen in dieser Zeit ein. Teilweise verbucht er einen Umsatzrückgang von über 25 Prozent, wie er dem «Tages-Anzeiger» erzählt.
Aufgrund der Sanierung habe er, so erzählt Hausammann heute, rund 170'000 Franken Umsatz verloren. Deshalb forderte er Schadenersatz von der Stadt Zürich – ohne Erfolg. Das Tiefbauamt teilte dem Bäcker mit, eine solche Einbusse gehöre zum Geschäftsrisiko. Auch die Schätzungskommission befand im April 2023 die Auswirkungen der Baustelle als zu gering, als dass Anspruch auf Schadenersatz bestünde.
Deswegen zieht der Bäcker vor Gericht. Dort argumentiert die Stadt, dass die Umsatzeinbussen nicht etwa wegen der Baustelle, sondern wegen der zeitweise nicht bedienten Tramhaltestelle entstanden seien. Damit müsse man rechnen – entsprechend bestehe auch kein Anspruch auf Schadenersatz.
Nun zieht er vor Bundesgericht
Auch das kantonale Verwaltungsgericht lehnt die Forderung des Bäckers ab. Zwar habe eine gewisse Beeinträchtigung stattgefunden, aber nicht lange genug.
So könne nur bei drei der sieben Baustellenmonate von einer gravierenden Einschränkung gesprochen werden. Der bundesgerichtliche Stellenwert liege jedoch bei einem halben Jahr. Das Gericht wies die Klage deshalb ab und auferlegte Hausammann die Gerichtskosten von rund 8'000 Franken.
Der Bäcker führt seinen Kampf dennoch weiter. Nun zieht er vor Bundesgericht. Es gehe nicht, dass die Stadt «Effizienzgewinne auf Kosten der Nachbarn erwirtschaftet und diese nicht entschädigt», sagt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Für ihn ist klar: «Etwas mehr Rücksichtnahme auf unseren laufenden Betrieb hätte ich mir auch seitens der Stadt gewünscht.»