Abstimmungen vom 24. NovemberAnwalt: Miet-Vorlagen können KMU schaden
Stefan Michel
1.11.2024
Am 24. November kommen zwei mietrechtliche Vorlagen zur Abstimmung. Diese betreffen nicht nur Privatpersonen, sondern auch KMU. Der Präsident des Verbands der Geschäftsmieter warnt vor den Folgen einer Annahme.
Stefan Michel
01.11.2024, 22:40
Stefan Michel
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Am 24. November kommen zwei mietrechtliche Vorlagen an die Urne.
Eine von ihnen erschwert das Untervermieten von gemieteten Räumen.
Dies sei für KMU ein grosses Problem und vergrössere ihre Abhängigkeit von Vermietern, warnt ein Mietrechtsanwalt.
Auch das vereinfachte Inanspruchnehmen des Eigenbedarfs sei für Geschäftsmieter gefährlich.
Eine der Vorlagen, die am 24. November zur Abstimmung kommen, will die Bedingungen für die Untermiete verschärfen. Wenn Personen ihre Mieträume oder Teile davon untervermieten, sollen sie zwingend die schriftliche Bestätigung des Vermieters brauchen. Dieser darf die Untermiete unter anderem ablehnen, wenn diese länger als zwei Jahre dauert.
In der Diskussion um diese Vorlage ist oft von Wohngemeinschaften die Rede. Doch auch unter Schweizer KMU sei die Untermiete weit verbreitet, erklärt Armin Zucker dem «Tages-Anzeiger». Der auf Mietrecht spezialisierte Anwalt ist Präsident des Verbands der Geschäftsmieter.
Die Untermiete sei für viele Schweizer Firmen finanziell wichtig, erklärt er. Sie würden nicht nur Teile ihrer Büroräume gegen Zins zur Verfügung stellen, sondern auch Lagerkapazitäten oder Parkplätze. Auch viele Shop-in-Shop-Lösungen basierten auf Untermiete, Ärzt*innen mieteten sich in Gemeinschaftspraxen ein, ebenso Anwält*innen in gemeinsam betriebene Kanzleien. In Zeiten von Homeoffice sind laut Zucker manche Firmen darauf angewiesen, Büroräume, die sie nicht mehr vollständig brauchen, weitervermieten zu können.
Vermieter können langfristige Untermiete verbieten
Das Einverständnis des Vermieters ist bei Untermiete schon lange Pflicht, geht in der Praxis aber oft vergessen. Dass Unternehmen nun auf das schriftliche Okay warten müssen, ist eine bürokratische Erschwernis.
Schwerwiegender ist nach Ansicht Zuckers die Möglichkeit, Untermieten zu verbieten, die länger als zwei Jahre dauern. Gerade für Geschäftsräume sind längere Laufzeiten üblich, geschäftlich umzuziehen, ist aufwändig und teuer.
Mit der Kritik konfrontiert erklärt Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Präsident des Hauseigentümerverbands, die Vermieter könnten auch weiterhin Untermieten erlauben, die länger als zwei Jahre dauern. Ziel sei, Missbrauch zu verhindern, etwa, dass Mieter ihre Untermieter über den Tisch zögen, so der Politiker und Unternehmer weiter.
Anwalt: Vermieter können Rechtslage ausnutzen
Zucker sieht eine neue Abhängigkeit entstehen zwischen Geschäftsmieter*innen und den Inhaber*innen ihrer Räumlichkeiten. Entscheidend sei, dass Mietende weiterhin Anspruch darauf haben, ihre Räume unterzuvermieten und dass sie nicht auf den Goodwill ihres Vermieters angewiesen seien.
Der Vertreter der Geschäftsmieter befürchtet, dass profitmaximierende Vermieter die neue Rechtslage ausnutzen könnten und beispielsweise die Miete erhöhen könnten, sofern ihre Mieter einen Teil der Räume oder Flächen weitervermieteten. Dies mit dem Argument, diese würden ja Geld sparen, indem sie untervermieten.
Für KMU ist ein Umzug immer ein teurer Kraftakt, manche sind auf einen bestimmten Standort angewiesen, etwa Läden mit Stammkundschaft. Es gebe immer mehr unanständige Vermieter, die solche Situationen ausnutzen würden, so der Mietrechtsanwalt.
KMU stimmen dieses Mal mit den Linken
Das Argument der Befürworter, die Änderung schaffe Rechtssicherheit, lässt Zucker nicht gelten. In der aktuellen Situation hätten Mieter die Sicherheit, dass es ihnen zustehe, Räume unterzuvermieten, solange sie damit keinen Gewinn erzielen.
Auch die zweite Vorlage, deren Absicht es ist, dass Vermieter leichter Mietverträge wegen Eigenbedarf auflösen können, schwäche KMU, die ihre Geschäftsräume mieten. Es sei nicht absehbar, wie die Gerichte die neue Regelung auslegen würden. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, würde die Büchse der Pandora geöffnet, warnt der Anwalt. Rutz und der Hauseigentümerverband sehen das anders.
Die Mitglieder des Verbands würden fast alle bürgerlich wählen, erklärt Armin Zucker dem «Tages-Anzeiger». Am 24. November würden sie aber fast alle im Sinne Jacqueline Badrans Nein zu den Mietvorlagen stimmen. Zumindest empfiehlt er auf der Website des Verbands eindringlich dazu.