Steigende Mieten Ansturm auf Schlichtungsstelle wird wohl noch grösser

aru/sda

30.11.2023

Vergangenen Sommer bearbeitete die Schlichtungsstelle des Bezirks Zürich rund 3000 Gesuche. 
Vergangenen Sommer bearbeitete die Schlichtungsstelle des Bezirks Zürich rund 3000 Gesuche. 
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Mieter*innen fechten Mietzinsen vermehrt an. Bereits am Freitag dürfte der Referenzzinssatz erneut steigen, was den Schlichtungsstellen viel Arbeit bescheren dürfte.

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  • Die Mieten könnten ab dem kommenden Frühjahr erneut steigen. Dies, weil der Referenzzinssatz womöglich erneut angehoben wird.
  • Mieter*innen wehren sich aber vermehrt gegen Mietzinse, wie die neusten Zahlen des Bundesamtes für Wohnungswesen zeigt.
  • Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Schlichtungsverfahren um 42 Prozent.

Am Freitag könnte der Referenzzinssatz wieder steigen. Bereits im vergangenen Juni wurde er auf 1,5 Prozent angehoben, nun könnte er gar auf 1,75 Prozent steigen. Konkret bedeutet dies, dass die Mieten ab April 2024 erneut um bis zu drei Prozent teurer werden könnten.

Neben der Erhöhung des Referenzzinssatzes können die Vermieter*innen auch 40 Prozent der angefallenen Teuerung an die Mietenden weitergeben. Dies will der Bundesrat nun ändern und diesen Wert auf 28 Prozent reduzieren. Zudem soll der Mieter bei jeder Mietzinserhöhung explizit darauf hingewiesen werden, dass er diese anfechten kann.

Geht es nach dem SP-Ständerat und Präsidenten des Mieter*innen-Verbands Carlo Sommaruga, reicht diese Massnahme aber nicht aus. «Ich nehme lediglich zur Kenntnis, dass der Bundesrat das Problem sieht und einsieht, dass sich die Mieter in einer schwierigen Situation befinden. Aber die Massnahmen sind ungenügend und kommen zu spät», sagte er jüngst zu «20 Minuten».

«Diese Vorschläge des Bundesrates können erst 2025 in Kraft treten und bis dahin werden wir zwei weitere Mietzinserhöhungen erleben», sagt Sommaruga weiter.

Neben dem Bundesrat werden nun aber auch die Mieter*innen selber aktiv. Wie das «SRF» schreibt, haben Schlichtungsstellen, bei denen sich Mieter*innen gegen hohe Mietzinsen wehren, alle Hände voll zu tun.

Für das Amt in Zürich könnte es schwierig werden

So zeigen Zahlen des Bundesamtes für Wohnungswesen aus dem ersten Halbjahr 2023 einen Anstieg der Schlichtungsverfahren um satte 42 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

In Zürich beispielsweise hat die Mietschlichtungsbehörde derzeit 2300 Verfahren abzuarbeiten. Im Sommer seien es zwischenzeitlich sogar über 3000 gewesen, wie eine Sprecherin zu «SRF» sagt.

Wie wird der Referenzzinssatz erhoben?

Dies macht die Schweizerische Nationalbank im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO). Alle Banken, deren auf Schweizer Franken lautenden inländischen Hypothekarforderungen den Gesamtbetrag von 300 Millionen Franken übersteigen, sind zur vierteljährlichen Meldung der Daten verpflichtet. Das aktuelle System ist seit September 2008 in Kraft. Seither gilt für Mietzinsanpassungen infolge von Änderungen des Hypothekarzinssatzes für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz. Er ersetzte den in den Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Sie rechnet damit, dass die Schlichtungsstelle die Gesuche bis im April 2023 abgearbeitet haben sollte. Kommt es am 1. Dezember aber zu einer erneuten Erhöhung des Referenzzinssatzes, würde es für das Amt schwierig werden.

Auch der Mieter*innen-Verband merkt, dass sich die Leute wehren, denn es gibt einen regelrechten Ansturm. Die Mitgliederbeitritte seien in den vergangenen sechs Monaten um ein Drittel gestiegen, wie Walter Angst von der Zürcher Sektion mitteilt. Man habe auch zusätzliches Personal einstellen müssen, um die Mieter*innen-Beratung durchzuführen.

«Es haben wirklich Tausende angerufen, uns Unterlagen eingeschickt, und ein Coaching gebraucht, als die Schlichtungsverhandlung gekommen ist», so Angst.