Jahrelanger Konflikt Aargauer Nachbarn streiten sich vor Gericht um Gartenpflanzen

dmu

24.8.2024

Weil sie zu hoch sei, hat sich im Kanton Aargau ein Bezirksrichter mit einer Gartenhecke beschäftigen müssen. (Symbolbild)
Weil sie zu hoch sei, hat sich im Kanton Aargau ein Bezirksrichter mit einer Gartenhecke beschäftigen müssen. (Symbolbild)
IMAGO/Zoonar

Im Kanton Aargau brodelt seit 2015 ein Nachbarschaftsstreit wegen Gartenpflanzen. Was erlaubt ist und was nicht, hat letztlich ein Richter entscheiden müssen.

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  • Im Kanton Aargau hat ein Gericht über die Rechtmässigkeit von Gartenpflanzen entscheiden müssen.
  • Ein Konflikt unter Nachbarn schwelt bereits seit 2015.
  • Der Streit hat letztlich in einem Vergleich geendet.

Im Aargau schwelt seit Jahren ein Nachbarschaftskonflikt. Dabei gibt es keinen Stein, sondern viel mehr Pflanzen des Anstosses: Familie Näf* klagt gegen Familie Moser*, weil deren Hecken und Bäume zu hoch seien und in ihren Garten ragen. Vorläufiger Höhepunkt des Streits: eine Verhandlung vor dem Bezirksgericht, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Konkret geht es um eine Blutpflaume, einen Hasel und eine Hecke mit Kirschlorbeeren. Um sich einen Überblick zu verschaffen, treffen sich die beteiligten Familien und deren Anwälte mit dem Richter vor Ort. Am Tag zuvor habe Frau Moser gemäss eigener Aussage die Äste zurückgestutzt. Das mache sie gemäss Frau Näf immer so: «Immer vor offiziellen Terminen werden die Pflanzen gekürzt», wird sie zitiert.

3 Meter dürfen Pflanzen gemäss dem aargauischen Sachenrecht für allein stehende Pflanzen in die Höhe ragen. Würden die Kirschlorbeeren als Hecke angeschaut, wären gar nur 1,8 Meter erlaubt. Nach knapp 20 Minuten Vermessen von Pflanzen und Grenzverlauf verlegt der Richter die Verhandlung schliesslich in den Gerichtssaal.

Streit endet in Vergleich

Bereits seit 2015 brodelt der Konflikt. Persönliche Gespräche seien gescheitert, eine Friedensrichterin hatte ebenfalls keinen Erfolg.

Sie verstehe gar nicht, was das Problem ihrer Nachbarn sei, sagt Frau Moser vor Gericht. «Seit ihrem Einzug kommt im Sechs-Monate-Rhythmus ein Brief mit neuen Forderungen», wird sie von der Aargauer Zeitung zitiert. Frau Näf entgegnet: «Es geht uns immer ums Gleiche: Das Gesetz wird nicht eingehalten, die Äste wachsen in unseren Garten.» Die Pflanzen würden ihnen Licht wegnehmen.

Die Angelegenheit endet letztlich in einem Vergleich: Die Kirschlorbeeren werden jeweils im Februar und im Oktober auf 2,5 Meter geschnitten, die Blutpflaume und der Hasel gefällt. Angesichts der Gerichts- und Anwaltskosten bleibt zu hoffen, dass nun Ruhe einkehrt.

*Namen geändert