BAG-Massnahmen Kleine Orientierungshilfe: Was an Ostern erlaubt ist – und was nicht

Von Julia Käser

9.4.2020

Die Schoggi-Hasen der Confiserie Richner weisen auf die BAG-Schutzmassnahmen hin. 
Die Schoggi-Hasen der Confiserie Richner weisen auf die BAG-Schutzmassnahmen hin. 
Bild: Keystone

Das sonnige Wochenende steht vor der Türe und die Corona-Massnahmen müssen weiterhin eingehalten werden. Grillieren mit Freunden, wandern oder Fussball spielen: Was davon ist über Ostern möglich?

Am Mittwoch hat der Bundesrat die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus um eine Woche verlängert. Neu gelten sie bis zum 26. April. Danach sollen schrittweise die ersten Lockerungen erfolgen. Damit das möglich ist, müssen wir auch über die Ostertage weiter durchhalten. Welche Aktivitäten unter Einhaltung der Hygienemassnahmen trotzdem drin liegen, lesen Sie hier im Überblick.  

Wandern

Je strahlender die Sonne draussen, desto erdrückender die eigenen vier Wände – wer kennt es nicht? Ausgedehnte Spaziergänge und Wanderungen sind jetzt besonders verlockend und grundsätzlich auch nicht verboten, aber – und jetzt kommt der entscheidende Teil – dabei gibt es einiges zu beachten. So hat der Präsident der kantonalen Polizeikommandanten, Stefan Blättler, denn auch vor Ausflügen und Wanderungen über Ostern abgeraten. Zu viel stehe auf dem Spiel. 



Wer es trotzdem nicht lassen kann, sollte nur alleine oder mit Personen aus demselben Haushalt unterwegs sein. Wanderungen sollten direkt vor der eigenen Haustüre beginnen und enden – die Bergbahnen stehen ohnehin überall still. Die Anreise per ÖV oder Auto ist zu vermeiden. In diesem Zusammenhang warnt auch der Bündner Kommunikationsexperte Christian Gartmann per Video vor Ausflügen speziell ins Bündnerland und lässt seine Tourismus-Serie «Hallo liebe Unterländer» wieder aufleben. 

Grosseinkauf erledigen

Über Hamsterkäufe wurde im Rahmen der Coronakrise bereits mehr als genug gelästert, gestritten und geschrieben. Die Situation bleibt unverändert: Genug hat es von allem, wenn auch gewisse Produkte wie beispielsweise Konserven, Backzutaten und Eier nach wie vor überdurchschnittlich gefragt sind. Oh, und WC-Papier – natürlich. 

Nichts desto trotz haben Coop und Migros dazu geraten, Einkäufe über das Osterwochenende gut zu planen und rechtzeitig zu erledigen – und nicht am Karsamstag sämtliche Filialen zu stürmen. Auf diese Weise sollen lange Wartezeiten vor den Läden sowie Menschenansammlungen verhindert werden.

Mit Freunden im Garten grillieren

Analog zum Abendessen ist auch der Grillplausch unter Freundinnen und Freunden nicht explizit verboten. Das BAG appelliert aber an Eigenverantwortung und die Vorgaben sind klar: Soziale Kontakte müssen in diesen Wochen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. 



Von privaten Partys sollte deshalb abgesehen werden. Anders als im öffentlichen Raum macht die Polizei hier zwar keine Kontrollen, nichts desto trotz kann man sich auch beim Veranstalten einer Gartenparty eine Ordnungsbusse einhandeln. So sagte ein Sprecher der Luzerner Polizei im «Regionaljournal» von Radio SRF, die Beamten würde auch auf privatem Grund eingreifen, wenn ihnen auf Patrouille eine Menschenansammlung auffalle. 

Ins Tessin fahren

Obwohl wir es eigentlich längst alle verstanden haben, sei es hier nochmals gesagt: Die frühlingshaften Ostertage im Tessin verbringen? Nein, nein, nein – und nochmals nein! 

Weshalb es so wichtig ist, dass dieses Jahr auf Reisen in den Südkanton verzichtet wird, erklärt «Bluewin»-Redaktor und Tessiner Paolo Beretta in seiner Kolumne. Und ein kleiner Trost zum Schluss: Der Merlot del Ticino schmeckt auch unter der heimischen Sonne.

Fussball oder Federball spielen

Vorab: Mit Bekannten auf der nahegelegenen Wiese Fussball zu spielen ist nicht nur keine gute Idee, sondern kann auch gebüsst werden. Nach wie vor gilt ein öffentliches Versammlungsverbot von mehr als fünf Personen. Kleinere Gruppen müssen zwingend die BAG-Abstandsregeln beachten – sprich: Zwischen den einzelnen Personen muss ein Mindestabstand von zwei Metern konsequent eingehalten werden.

Nun versteht sich von selbst, dass beim Fussballspiel solche Distanzregeln unmöglich eingehalten werden können. Das gilt für jegliche Kontaktsportarten wie etwa Basketball oder Football – aber auch auf berührungsärmere wie Volleyball und Federball sollte man verzichten. Einzige Ausnahme: Mit Personen aus demselben Haushalt darf gespielt werden. 

Mit der Familie brunchen

Wie schon beim Grillieren gilt: Treffen mit Personen ausserhalb des eigenen Haushalts sind zu vermeiden. Besonders wichtig ist weiter, dass Generationen nicht gemischt werden. Menschen über 65 Jahre gehören zur Corona-Risikogruppe und sollten besonders geschützt werden. Das BAG rät ihnen, das eigene Heim nur in Ausnahmefällen zu verlassen.

Auch wenn sich die familiäre Eiertütschete per Videochat schwierig gestaltet – Treffen im Familienkreis sollten vorerst also aufgeschoben werden. Wie schwer das mitunter fallen kann, wird auch Gesundheitsminister Alain Berset (SP) wissen. Der Mann, der sich in letzter Zeit mit unzähligen Durchhalteparolen an die Bevölkerung wandte, hat seine Familie seit Februar nicht mehr gesehen. 

Töffausflug unternehmen

Nicht nur Wanderungen sind verlockend, auch Ausflüge auf dem Töff böten sich bei diesem Wetter zuhauf an. Das Credo der Behörden: Bitte nicht! Der Kanton Bern etwa ruft explizit dazu auf, auf Töff-Ausfahrten zu verzichten. An stark frequentierten Orten sei es schwierig, das Social Distancing einzuhalten. Man behalte es sich deshalb vor, bei «grösserer Verkehrsdichte» einzelne touristische Strassenabschnitte kurzfristig zu sperren. 



Ins selbe Horn bläst die Kantonspolizei Wallis und bittet die Bevölkerung, den Töff in der Garage stehen zu lassen. Dabei geht es auch darum,  mögliche Unfälle und somit Spitalaufenthalte zu verhindern. Wie die Kantonspolizei auf Youtube erklärt, seien freie Kapazitäten und Betten in den Spitälern momentan wichtiger denn je. 

In die Kirche gehen

Gottesdienste sind aktuell verboten und finden auch über Ostern nicht statt. Geschlossen sind die Kirchen aber nicht. Einzelpersonen dürfen die kirchlichen Räumlichkeiten betreten – natürlich unter strikter Einhaltung der Abstand- sowie Hygieneregelungen. 

Damit das älteste Fest der Kirche dieses Jahr trotzdem stattfinden kann, werden zahlreiche Gottesdienste online per Livestream übertragen oder als Podcast angeboten. 

Sich zu einem Date verabreden

Vier Wochen sind vorüber und langsam aber sicher beginnt das Social Distancing an uns allen zu nagen. Stundenlange Videochats können den unvermittelten Kontakt zu unseren Mitmenschen nicht vollumfänglich ersetzen. Alleinstehende überbrücken die vielen Abende daheim auch einmal mit Onlinedating. Der nächste Schritt – ein reales Rendezvous – ist nicht verboten, wie überall gilt aber: Soziale Kontakte sind zu vermeiden.

Lässt man sich dennoch auf ein erstes Treffen ein, sollte man zumindest auf Körperkontakt verzichten. Ein Picknick im abgelegenen Park oder ein Abendspaziergang liegen drin – mit zwei Metern Abstand. Ob auf diese Weise eine Date-freundliche Stimmung aufkommen kann, sei dahingestellt. 

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