Personenfreizügigkeit Bund erkennt keinen Lohndruck durch Zuwanderung

SDA/aka

1.7.2019 - 11:04

Die Löhne der Schweizer Bevölkerung sind durch die Zuwanderung nicht signifikant unter Druck geraten. Das zeigt ein neuer Bericht des Bundes. Geholfen hätten die flankierenden Massnahmen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gibt Entwarnung: Die Zuwanderung aus EU/EFTA-Staaten führe nicht grundsätzlich dazu, dass die in der Schweiz ansässige Bevölkerung weniger verdiene. Das ist das Resultat des 15. Berichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, der am Montag in Bern vorgestellt wurde. Darin werden die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen untersucht.

Das Lohnwachstum sei in den letzten Jahren über alle Lohnklassen ausgeglichen, heisst es weiter. Sowohl positive wie auch negative Lohnunterschiede zwischen Zugewanderten und Ansässigen seien zum Beispiel mit Unterschieden hinsichtlich Alter, berufliche Stellung und Branchentätigkeit zu erklären.



Vergleichsweise höher falle die nicht erklärbare Lohndifferenz zwischen Grenzgängern und Schweizern oder niedergelassenen Ausländern aus. 2016 war diese mit minus 4,5 Prozent zudem etwas stärker ausgeprägt als 2002 mit minus 3,3 Prozent.

Bei einer regional differenzierten Analyse werde deutlich, dass die unerklärte Lohndifferenz bei Grenzgängern in der Schweiz zu einem erheblichen Teil auf die besondere Situation in der italienischsprachigen Schweiz zurückgehe. In dieser Region war die nicht erklärte Lohndifferenz 2016 mit minus 8 Prozent am grössten.

Erwerbsquote gesteigert

Eine Analyse der Arbeitslosen- und Erwerbslosenquote zeigt gemäss Bericht, dass die Erwerbsquote für Schweizer wie auch EU-Staatsangehörige in den Jahren 2010 bis 2018 stetig zunahm. Dies unterstreiche die hohe Komplementarität der Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass Einheimische von der Zuwanderung aus dem Arbeitsmarkt gedrängt würden, heisst es weiter. Zudem würde sich die Zuwanderung aus dem EU/EFTA˗Raum positiv auf die AHV auswirken, sie bremse die demografische Alterung der Schweiz. Insgesamt sei das Bevölkerungswachstum in den vergangenen zehn Jahren zu 42 Prozent auf Ausländer im Erwerbsalter zurückzuführen.



Zuwanderung bleibt konstant

Die Nettozuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum blieb 2018 mit rund 31'200 Personen gegenüber dem Vorjahr praktisch konstant. Der Rückgang der Jahre 2013 bis 2017 setzte sich auf Grund der etwas stärkeren Arbeitskräftenachfrage in der Schweiz im letzten Jahr somit nicht mehr weiter fort. Der Wanderungssaldo von EU/EFTA-Staatsangehörigen lag auch 2018 mehr als 50 Prozent unter dem Rekordjahr 2013 (68'000).

Die Nettozuwanderung aus Drittstaaten (23'400) nahm 2018 um 800 Personen leicht zu. Damit resultierte mit einem Plus von 54'600 ein Gesamtwanderungssaldo, der deutlich unter dem jährlichen Durchschnitt seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommen mit der EU lag.

Diese Abnahme der Zunahme ist politisch relevant. Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die Einwanderungsinitiative im Jahr 2014 gab es laut damals aktuellen Zahlen eine Nettoeinwanderung von etwa 80 000 pro Jahr. Etwa drei Viertel davon stammten aus der EU. Doch nach der Annahme der Einwanderungsinitiative an der Urne begann ein deutlicher Rückgang der Zuwanderung.

32 Prozent der Arbeitskräfte sind zugewandert

Im Bericht wurde weiter auch der Anteil der Zugewanderten am Total der Arbeitskräfte untersucht. Er betrug im vergangenen Jahr 32 Prozent. Damit lag die Schweiz europaweit hinter Luxemburg an zweiter Stelle. Den grössten Anteil an der EU/EFTA-Nettozuwanderung in die Schweiz hatten Personen aus Nord- und Westeuropa, gefolgt von Osteuropa.

Die Westschweiz und das Tessin hatten in den letzten Jahren insgesamt höhere Wanderungszuschüsse und stärkere Zunahmen von Grenzgängerbeschäftigten zu verzeichnen als die Deutschschweiz.

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