Schutz der Privatsphäre US-Gericht verweigert Zugang zu Harrys Einreisedokumenten

dpa

25.9.2024 - 08:54

Prinz Harry lebt seit mehreren Jahren mit seiner Frau Herzogin Meghan und den beiden gemeinsamen Kindern im US-Bundesstaat Kalifornien.
Prinz Harry lebt seit mehreren Jahren mit seiner Frau Herzogin Meghan und den beiden gemeinsamen Kindern im US-Bundesstaat Kalifornien.
Kirsty Wigglesworth/AP/dp

In seiner Autobiografie äusserte sich Prinz Harry über Drogenkonsum. Eine konservative Denkfabrik witterte einen Verstoss bei seinem US-Visumsantrag und verlangte die Veröffentlichung von Dokumenten.

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  • Ein US-Gericht entschied, dass Prinz Harrys Einreisedokumente nicht veröffentlicht werden, um seine Privatsphäre zu schützen.
  • Eine konservative Denkfabrik forderte die Herausgabe, da sie vermutete, Harry habe gegen US-Einreiseregeln verstossen, nachdem er in der Autobiografie Drogenkonsum zugegeben hatte.
  • Das Gericht stellte fest, dass Harrys legitimes Interesse an Privatsphäre das öffentliche Interesse an den Dokumenten überwiegt.

Die Einreisedokumente des britischen Prinzen Harry (40) für die USA dürfen nicht veröffentlicht werden. Das entschied ein Gericht in Washington, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete. 

Eine konservative Denkfabrik hatte auf Herausgabe geklagt, weil sie einen Verstoss gegen Einreiseregeln witterte. Der jüngere Sohn von König Charles III. (75) hatte in seiner Autobiografie «Spare» (zu Deutsch: «Reserve») zugegeben, Drogen wie Kokain, Marihuana und psychedelische Pilze konsumiert zu haben. Über Kokain schrieb er: «Das hat mir nichts gebracht.» Marihuana habe ihm hingegen «wirklich geholfen».

Nach Ansicht der Denkfabrik The Heritage Foundation hätte Harry vor diesem Hintergrund nicht in die USA einreisen dürfen, sie verlangte unter anderem Einblick in die Angaben, die Harry bei seinem Visumsantrag gemacht hatte. 

Harry hat berechtigtes Interesse an Privatsphäre

Das öffentliche Interesse an den Einreisedokumenten Prinz Harrys sei nicht hoch und werde überwogen von dem legitimen Interesse des Royals an Privatsphäre, begründete Richter Carl Nichols laut PA. «Wie jeder ausländische Staatsangehörige hat der Herzog ein berechtigtes Interesse am Schutz seiner Privatsphäre in Bezug auf seinen Einwanderungsstatus», hiess es weiter.

Der Fünfte in der britischen Thronfolge lebt seit mehreren Jahren mit seiner Frau Herzogin Meghan (43) und den beiden gemeinsamen Kindern Prinz Archie (5) und Prinzessin Lilibet (3) im US-Bundesstaat Kalifornien. 

Das Paar hatte sich zuvor aus dem engeren Kreis des Königshauses gelöst. Das Verhältnis zu den übrigen Royals gilt als zerrüttet. Dazu sollen nicht zuletzt die Äusserungen Harrys in seiner im vergangenen Jahr veröffentlichten Autobiografie beigetragen haben. Vor allem mit seinem Vater und seinem Bruder Prinz William (42) hat sich Harry überworfen. 


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