Nächster RückschlagStarkoch Alfons Schuhbeck muss Privatinsolvenz anmelden
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6.7.2023
Es sieht nicht gut für Starkoch Alfons Schuhbeck: Nachdem der 74-Jährige 2022 zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, muss er nun offenbar auch Privat-Insolvenz anmelden.
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06.07.2023, 07:20
06.07.2023, 14:02
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Das Verdikt gegen den deutschen Starkoch: Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis ohne Bewährung.
Es sieht nicht gut aus für den 74-Jährigen, der nun offenbar auch noch Privat-Insolvenz anmelden muss.
Und schon wieder ein Rückschlag für den deutschen Starkoch Alfons Schuhbeck.
Nachdem der 74-Jährige im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war, soll er nun offenbar auch privat insolvent sein. Das schreibt heute die «Bild».
Laut Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann habe das Finanzamt München bereits im Dezember des vergangenen Jahres beim Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag gestellt.
Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit
In der Folge habe Alfons Schuhbeck durch seine Anwälte versucht, dagegen vorzugehen und seine Schulden zu tilgen. Dies sei ihm jedoch nicht gelungen.
«Deshalb wurde am Mittwoch um 11.45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren am Amtsgericht München eröffnet», so Pohlmann weiter.
Portmann sagt, er werde als nächstes Kontakt zu Schuhbecks Gläubigern aufnehmen. Bis am 9. August müssen diese ihre Forderungen anmelden. «Am 13. September findet dann beim Insolvenzgericht ein Berichts- und Prüfungstermin statt.»
Unklar ist noch, um wie viel Geld es geht. Dazu wollte der Insolvenzverwalter nichts sagen. Betroffen von der Privat-Insolvenz ist jedoch nicht die Schuhbeck Company. Diese ist eine GmbH und konnte gerettet werden.
Alfons Schuhbeck soll am Boden zerstört sein
Laut «Bild» soll Alfons Schuhbeck am Boden zerstört und aktuell nicht ansprechbar sein.
Dies wohl auch deshalb, weil er schon bald seine Haftstrafe antreten muss. Der Bundesgerichtshof wies erst vergangenen Monat seine Revision gegen das Urteil in seinem Steuerhinterziehungsprozess ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Starkoch vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben.
In seinen beiden Restaurants in München soll Alfons Schuhbeck über mehrere Jahre mehr als vier Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen haben.
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