Der Bundesrat lockert die Coronavirus-Fesseln im Bereich des Spitzensports markant. Ab 11. Mai sind die Trainings wieder erlaubt, auch mit mehr als fünf Personen – dies im Gegensatz zum Breitensport.
Die Spitzensportler erhalten für ihre Trainings mehr Freilauf als der Normalbürger. Das gilt beispielsweise für Athletinnen und Athleten, die einem nationalen Kader angehören, oder für den Mannschaftssport mit überwiegend professionellem Spielbetrieb.
Grundsätzlich sind die Lockerungen allerdings nur erlaubt, wenn der jeweilige Sportverband ein detailliertes Schutzkonzept vorgelegt hat. Gemäss Matthias Remund, dem Vorsteher des Bundesamtes für Sport, haben dies bereits über 80 Verbände gemacht. Das BASPO und Swiss Olympic werden nun die Schutzkonzepte zwecks Umsetzung der Hygienevorschriften plausibilisieren, danach können die einzelnen Sportverbände gemäss ihren Vorgaben loslegen. So soll gewährleistet sein, dass der Spitzensport trotz Aktivität die Übertragungsrisiken minimiert.
Geisterspiele wohl nur in Fussball und Eishockey
Von der Option der Geisterspiele, wie sie im Fussball vorgesehen sind, dürften nur wenige Sportarten Gebrauch machen. Das Hauptkriterium, dass die überwiegende Mehrheit der Spieler mit dem Sport den Lebensunterhalt verdient, trifft nebst dem Fussball wohl nur auf das Eishockey zu.
Im Prinzip hätten auch Volleyball, Unihockey oder Handball die Möglichkeit, einen Meisterschaftsbetrieb unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lancieren. Die Auflagen zur Einhaltung des Schutzkonzepte (Tests, Tracking etc.) dürften aber derart hoch sein, dass sich der Aufwand kaum lohnt. Die einzelnen Sportverbände werden ihre Absichten zeitnah kundtun.
Gute Neuigkeiten für Einzelsportarten
Einzelsportarten wie Leichtathletik oder Schwimmen kehren womöglich früher ins Wettkampfgeschehen zurück. Die Aktiven mit nationalem Kaderstatus nehmen bald wieder das Training auf, und ab dem 8. Juni wären dann auch wieder Wettkampf-Veranstaltungen unter Ausschluss des Publikums möglich – unter Einhaltung des vom Sportverband vorgegebenen Schutzkonzepts und unter dem Vorbehalt des Entscheids des Bundesrates am 27. Mai zu Veranstaltungen.
Athletissima und Appenzeller Jubiläumsschwingfest in Gefahr
Anders sieht es für die publikumsträchtigen Grossanlässe aus, die bis Ende August nicht stattfinden dürfen – unter anderen das Leichtathletik-Meeting «Athletissima» in Lausanne (20. August), das Jubiläumsschwingfest «125 Jahre ESV» in Appenzell am 30. August oder das Omega European Masters der Profigolfer in Crans-Montana (ab 27. August). Die Schwinger haben die Saison bereits bis Ende August gestrichen.
Nicht betroffen ist nach aktuellem Stand das Eishockey. «Für einen planmässigen Start der Saison 2020/21 am Freitag, 18. September 2020, ist es wichtig, dass Spiele vor Zuschauern durchgeführt werden können. Die Klubs der National League und Swiss League werden die aktuelle Situation am Montag, 11. Mai, anlässlich einer ausserordentlichen Ligaversammlung diskutieren und nötige Entscheide in Bezug auf das weitere Vorgehen treffen», liess der Verband verlauten.
«Bundesrat hat Stellenwert des Sports unterstrichen»
Für Swiss Olympic war der 29. April ein guter Tag: «Wir sind sehr zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrats, vor allem glücklich, dass sowohl Breiten- als auch Spitzensport bereits in der zweiten Welle wieder anfangen dürfen. Der Bundesrat hat damit den Stellenwert des Sports unterstrichen. Es ist gut, dass jetzt die Vereine, aber vor allem auch die Sportvereine Zeit haben, ihre Schutzkonzepte fertigzustellen und dann auf die Eröffnung am 11. Mai hinzuarbeiten», sagte Roger Schnegg, Direktor von Swiss Olympic.
Stellvertretend für viele Verbandspräsidenten sagte René Stammbach von Swiss Tennis: «Ich bin sehr erfreut, dass es sogar weitergehende Öffnungen gibt, nämlich auch für den Spitzensport. Es ist für unsere Kaderathleten enorm wichtig, dass sie ab dem 11. Mai wieder intensiv trainieren dürfen.»
SDA