Nächste Runde im StreitAlpstaeg darf Stadion behalten – FCL-Verwaltungsrat ist «irritiert und enttäuscht»
SDA/jar
2.7.2024 - 09:53
Der Luzerner Stadtrat hat das im Herbst 2023 eingeleitete Heimfallverfahren der Swissporarena eingestellt. Er kam zum Schluss, dass im Streit über die Verletzung von Vorkaufsrechten der Stadionaktien der Stadt gegenüber keine vertraglichen Pflichten verletzt wurden.
SDA/jar
02.07.2024, 09:53
02.07.2024, 10:25
SDA
In Gesprächen hätte Bernhard Alpstaeg, derzeit einziger Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG, dem Stadtrat versichert, dass der Baurechtsvertrag immer eingehalten worden sei und auch in Zukunft eingehalten werde, teilte der Stadtrat am Dienstag mit. Zudem wolle er die Durchführung der Heimspiele des FC Luzern sowie die Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 sicherstellen.
Bereits vor den Gesprächen mit der Stadt habe Alpstaeg auch für das Lizenzierungsverfahren der Saison 2024/2025 des FC Luzern ohne Bedingungen seine Unterschrift erteilt, teilte die Stadt mit.
Des weiteren soll der Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG wieder ordentlich besetzt werden. Die Stadt Luzern schlägt gemeinsam mit der Stiftung Fussball-Sport Luzern die Stadtschreiberin Michèle Bucher zur Wahl vor. Dieser Vorschlag wird von der Stadion Luzern AG «begrüsst», wie diese in einer Mitteilung am Dienstag schrieb.
Die Stadt und Bernhard Alpstaeg sind sich einig darüber, dass die «angebliche Verletzung» von Vorkaufs- oder Kaufrechten an den Aktien den Stadionbetrieb weder betreffen noch beeinträchtigen dürften, wie es in der Mitteilung hiess.
Die Besitzerin der Swissporarena ist die Stadion Luzern AG. 60 Prozent der Aktien gehören der BA Holding AG, welche mehrheitlich im Besitz von Bernhard Alpstaeg ist. 40 Prozent der Aktien gehören der FCL Holding AG, der Muttergesellschaft des FC Luzern.
«Grosse Enttäuschung» für den FCL-Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der FCL Holding AG zeigt sich enttäuscht über den Entscheid des Stadtrats. «Mit grosser Irritation und Enttäuschung hat die FCL Holding AG von der separaten Vereinbarung zwischen der Stadt Luzern und Bernhard Alpstaeg betreffend das Stadion Kenntnis genommen», heisst es in einer Mitteilung.
Und weiter: «Obwohl Bernhard Alpstaeg die Aktienmehrheit des Stadions unter Verletzung des im Baurechtsvertrag verankerten Vorkaufsrechts zu Gunsten der FCL Holding AG mutmasslich illegal privat erworben hat, hat es die Stadt versäumt, diesen Winkelzug zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass das Stadion der Luzerner Bevölkerung gehört.»
Enttäuschung bei der FCL Holding AG über die Vereinbarung der Stadt Luzern mit B. Alpstaeg - Stadt zieht sich aus der Verantwortung und verhindert, dass das Stadion der Stadt und damit der Bevölkerung gehört.
Die Stadt Luzern habe in den letzten sechs Monaten «ohne Einbezug der FCL Holding AG intensive Verhandlungen mit Bernhard Alpstaeg über die Verletzung des Vorkaufsrechts gegenüber der FCL Holding AG durch Bernhard Alpstaeg bzw. dessen Gesellschaft» geführt. Die FCL Holding AG sei zu diesen separaten Sitzungen nicht eingeladen worden. «Inakzeptabel und nicht nachvollziehbar» sei dies, meint der FCL-Verwaltungsrat.
Aufgeben will die FCL Holding AG aber nicht. Sie wird sich nun «primär darauf konzentrieren, ihre Interessen und Ansprüche im Rahmen dieses Strafverfahrens geltend zu machen, damit auch in Bezug auf die Stadion Luzern AG der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden kann».
Der Streit zwischen Bernhard Alpstaeg und der FCL Holding AG reicht bis in den Herbst 2022 zurück. Die FCL Holding AG warf Alpstaeg vor, indem er 60 Prozent der Stadionaktien erwarb, habe er ihre Vorkaufsrechte verletzt. Im Herbst 2023 leitete die Stadt Luzern ein Heimfallverfahren des Stadions ein, da die Frage aufkam, ob die Stadion Luzern AG allenfalls Verpflichtungen des Baurechtsvetrags verletzt haben könnte.
Die Medienmitteilung des FCL im Wortlaut:
«Grosse Enttäuschung bei der FCL Holding AG über die einseitige Vereinbarung der Stadt Luzern mit Bernhard Alpstaeg - Stadt zieht sich aus der Verantwortung und verhindert, dass das Stadion der Stadt und damit der Luzerner Bevölkerung gehört.
Mit grosser Irritation und Enttäuschung hat die FCL Holding AG von der separaten Vereinbarung zwischen der Stadt Luzern und Bernhard Alpstaeg betreffend das Stadion Kenntnis genommen. Obwohl Bernhard Alpstaeg die Aktienmehrheit des Stadions unter Verletzung des im Baurechtsvertrag verankerten Vorkaufsrechts zu Gunsten der FCL Holding AG mutmasslich illegal privat erworben hat, hat es die Stadt versäumt, diesen Winkelzug zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass das Stadion der Luzerner Bevölkerung gehört.
Die Stadt Luzern hat in den letzten rund sechs Monaten ohne Einbezug der FCL Holding AG intensive Verhandlungen mit Bernhard Alpstaeg über die Verletzung des Vorkaufsrechts gegenüber der FCL Holding AG durch Bernhard Alpstaeg bzw. dessen Gesellschaft geführt. Dass die Vertreter der FCL Holding AG als Vorkaufsberechtigte und Aktionärin der Stadion Luzern AG von der Stadt Luzern zu diesen separaten Sitzungen nicht eingeladen wurden, ist inakzeptabel und nicht nachvollziehbar. Mit diesen einseitigen Verhandlungen hat die Stadt Luzern eine grosse Chance verpasst, die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.
Aus dem Baurechtsvertrag geht klar hervor, dass der FCL Holding AG als Aktionärin ein Vorkaufsrecht zusteht. Es ergibt sich auch klar, dass der FCL Holding AG ein Sitz im Verwaltungsrat der Stadion Luzern AG zusteht. Es ist unverständlich, dass die Stadt Luzern, welche gemäss Baurechtsvertrag Baurechtsgeberin ist, nicht auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen gegenüber Bernhard Alpstaeg und der Stadion Luzern AG bestehen will. Bekanntlich wurde das Allmendstadion Luzern von der Stadt Luzern (und weiteren Gemeinwesen) mit Steuergeldern in der Höhe von über CHF 60 Mio. subventioniert - zum Nutzen und Wohle des FC Luzern und des Fussballs, wie dies auch explizit aus verschiedenen Bestimmungen des Baurechtsvertrages hervorgeht.
Die Stadt Luzern hätte es in der Hand gehabt, mit der Ausübung des Vorkaufsrechts für die Aktien der Stadion Luzern AG die heutige Situation zu verhindern. Leider ist dies nicht geschehen und mit dem jetzigen Verzicht auf das Heimfallverfahren und dem Verzicht gegenüber Bernhard Alpstaeg und seiner Firma auf die Einhaltung der verschiedenen Verpflichtungen gegenüber der FCL Holding AG hat die Stadt Luzern den Interessen des FCL in keiner Weise Rechnung getragen. Letztlich hat die Stadt Luzern ihre Verantwortung gegenüber dem FCL, wie sie sich auch aus dem Baurechtsvertrag ergibt, nicht wahrgenommen.
Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft anfangs Mai 2024 mitgeteilt, dass sie Bernhard Alpstaeg voraussichtlich wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit dem (mutmasslich) unrechtmässigen Erwerb der Aktien der FCL Holding AG und der Stadion Luzern AG verurteilen wird. Die FCL Holding AG wird sich nun primär darauf konzentrieren, ihre Interessen und Ansprüche im Rahmen dieses Strafverfahrens geltend zu machen, damit auch in Bezug auf die Stadion Luzern AG der rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden kann.»