Justiz Prozess in Italien wegen Matterhornabfahrt wird fortgesetzt

fazw, sda

24.1.2025 - 11:15

Gegen Franz Julen (im Bild), den Präsidenten der Bergbahnen in Cervinia sowie seinen Vorgänger und einen Baggerfahrer ist in Italien Anklage erhoben worden. (Archivbild)
Gegen Franz Julen (im Bild), den Präsidenten der Bergbahnen in Cervinia sowie seinen Vorgänger und einen Baggerfahrer ist in Italien Anklage erhoben worden. (Archivbild)
Keystone

Der Prozess in Italien wegen unrechtmässiger Bauarbeiten für die alpinen Skirennen in Zermatt/Cervinia wird am 17. Februar wieder aufgenommen. OK-Präsident Franz Julen und drei Mitangeklagte müssen sich wegen Umweltdelikten vor dem Gericht in Aosta verantworten.

Keystone-SDA, fazw, sda

Ebenfalls vor Gericht erscheinen müssen der Präsident der italienischen Cervinia-Bergbahnen und sein Vorgänger sowie ein Baggerfahrer. Alle Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück.

In der Anklageschrift wird ihnen vorgeworfen, ohne Genehmigung eine 330 Meter langen und acht Meter breiten Graben parallel zur Gletscherzunge des Plateau-Rosa-Gletschers auf italienischem Boden ausgehoben zu haben. Dabei soll es sich um eine Verbindungsstrecke zwischen dem Gletscher und der Hauptpiste handeln, die nicht in den Plänen genehmigt worden sei.

Gemäss Artikel 181 des italienischen Gesetzbuchs für Kulturgüter und Landschaft drohen den Angeklagten ein bis vier Jahre Haft, falls sie Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt haben.

Prozess zweimal vertagt

Am 17. Oktober 2024 war der Prozess in der Hauptstadt des Aostatals eröffnet worden. Angesichts der Anzahl der von der Verteidigung zu Beginn der Verhandlung vorgelegten Schriftstücke beschloss der Richter, sich etwas Zeit zu nehmen, um die neuen Elemente zur Kenntnis zu nehmen.

Die Verhandlung wurde auf den 5. Februar vertagt. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA kündigte der zuständige Staatsanwalt jedoch eine weitere Vertagung der Verhandlung auf den 17. Februar an.

An diesem Tag wird der Richter die betroffenen Parteien zu einer Vorverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit empfangen, um den künftigen Prozess vorzubereiten, dessen Datum noch nicht feststeht.

Ungemach auch in der Schweiz

Auch in der Schweiz droht den Organisatoren der Rennen in Zermatt/Cervinia ein juristisches Nachspiel. Grund sind Baggerarbeiten am Theodulgletscher auf Schweizer Seite ausserhalb des bewilligten Skigebiets.

Die Walliser Baukommission (CCC) stellte fest, dass die Strecke der Herrenabfahrt nicht dem Pistenplan entsprach, weil sie im Gipfelbereich verbreitert worden war.

Nach Ansicht der Baukommission befand sich ein Teil der Piste «ausserhalb der Skizone», während sich ein anderer Teil «innerhalb der Skizone, aber ausserhalb des genehmigten Pistenumfangs» befand. Die Nutzung dieser zusätzlichen Flächen wurde daraufhin von der Baukommission untersagt.

Die Baukommission teilte gegenüber Keystone-SDA auf Anfrage mit, dass «die Untersuchung noch im Gange ist». Zum Stand der Untersuchungen wollte sie sich nicht weiter äussern. Sie wies aber darauf hin, dass «Verstösse gegen das Baugesetz im Allgemeinen durch ein Verwaltungsstrafverfahren geahndet werden».

Aus Weltcup-Kalender gestrichen

In den Jahren 2022 und 2023 waren die ersten beiden Ausgaben dieser grenzüberschreitenden Rennen zwischen der Schweiz und Italien aufgrund des Wetters abgesagt worden.

Im März 2024 folgte die Hiobsbotschaft aus Sicht der Organisatoren: Der Internationale Skiverband (FIS) entschied, diese Rennen sowohl bei den Männern als auch bei den Frauen aus dem Weltcup-Kalender zu streichen.