Das Nationale Olympische Komitee der USA möchte im Medaillen-Streit im Turnen nicht nachgeben. Weil der Internationale Sportgerichtshof keine Berufung zulässt, steht das Schweizer Bundesgericht zur Debatte.
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- Beim Bodenturnen stand die US-Amerikanerin Jordan Chiles an den Olympischen Spielen auf dem Treppchen und liess sich die Bronzemedaille umhängen. Dies, nachdem das US-Team Einspruch eingelegt und die Jury anschliessend die Bewertung von Jordan nach oben korrigiert hatte.
- Die Rumänin Ana Barbosu rutschte erst auf Platz vier, wurde dann aber doch noch als Drittplatzierte gewertet. Der rumänische Verband legte Einspruch ein und bekam recht. Das US-Team hatte den Einspruch zu spät eingereicht.
- Der US-Turnverband zeigte dem Gericht Videomaterial, das beweisen soll, dass der Einspruch fristgerecht erfolgt worden sei. Auch ein Anruf an das Schweizer Bundesgericht nannte der Verband explizit als möglichen Schritt.
Nach Angaben des US-Turnverbands wird sich der Internationale Sportgerichtshof (CAS) nicht erneut mit der Vergabe der Bronzemedaille bei den Olympischen Spielen beschäftigen. Man sei darüber informiert worden, dass die Regularien eine Veränderung des Schiedsspruches nicht zulassen, selbst wenn es weitere Beweise gebe, teilte USA Gymnastics mit.
Man sei «zutiefst enttäuscht» und werde alle Wege und Prozesse verfolgen, um Jordan Chiles wieder zur Bronzemedaillengewinnerin im Bodenturnen zu machen. Auch ein Anruf an das Schweizer Bundesgericht nannte der Verband explizit als möglichen Schritt.
Bei der Boden-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert.
Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim CAS ein, mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich das CAS an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. Am Sonntag präsentierte der US-Turnverband dem Gericht neues Videomaterial, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Damit darf oder kann sich das Sportgericht nach Angaben des Verbandes aber nicht mehr beschäftigen.
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sda/lih