Die FIFA verstösst mit einigen Transfervorschriften gegen EU-Recht. Der Internationale Fussballverband muss vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage hinnehmen.
Die durch das EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb zwischen den Vereinen werden laut Entscheid des höchsten Europäischen Gerichts (EuGH) durch die Regeln eingeschränkt, mit denen sich der EuGH befasst hat.
Hintergrund ist eine Klage des ehemaligen französischen Fussballprofis Lassana Diarra. Er war vor elf Jahren vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet worden. Nach nur einem Jahr endete die Zusammenarbeit – und Diarra verlangte eine Entschädigung.
Der ehemalige Internationale verklagte den Klub auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Arbeitgeber schwierig gestalte. Diarra begründete dies damit, dass gemäss FIFA-Reglement jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm zusammen für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften würde.
Deswegen sei ein Vertrag mit dem belgischen Klub Sporting Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte daraufhin die FIFA und den belgischen Fussballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Er führte ins Feld, dass die Transferregeln der FIFA gegen EU-rechtliche Vorschriften für Freizügigkeit und Wettbewerb verstossen. Das belgische Gericht legte den Fall daraufhin dem EuGH vor.
Transferregeln belasteten Sportler und Vereine
Die dortigen Richter entschieden, dass die Regeln der FIFA über das Ziel hinausschiessen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine «mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr grossen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken», hiess es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dank ihnen ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet werde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter.
Das belgische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Vorgaben des EuGH umsetzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie die Verbände das Urteil umsetzen.
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sda