Das Wappenschutzgesetz verbietet das Schweizer Wappen für gesellschaftliche Zwecke – ausser man besitzt vom Bund eine Ausnahmebewilligung. Der Schweizer Hockey-Nati fehlt diese offenbar.
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- Weil das Wappenschutzgesetz ein Verbot des Schweizer Wappens für gesellschaftliche Zwecke vorsieht, brauchen auch die Schweizer Nationalmannschaften eine Ausnahmebewilligung vom Bund, will man das Schweizer Wappen auf dem Trikot haben.
- Die Regelung sorgt in der Politik für Unverständnis. Auch Adrian Arnold, Sprecher des SFV, kritisiert: «Es ist schwer nachvollziehbar, warum Nationalteams das Tragen des Schweizerkreuzes in Wappenform untersagt wird.»
Seit 2017 ist in der Schweiz das Wappenschutzgesetz in Kraft. Dieses besagt, dass die Verwendung des Wappens für gesellschaftliche Zwecke verboten ist. Auch Kantons- oder Gemeindewappen dürfen nur von den Behörden verwendet werden – ausser man erhält für die Nutzung eine Lizenz.
So hätte auch die Schweizer Eishockey-Nati bis Ende 2018 eine Ausnahmebewilligung beantragen können – und müssen. Der Verband hat es offenbar aber nicht geschafft, einen begründeten Antrag fristgerecht einzureichen. Denn eine Erlaubnis der Bundesbehörde hat der Eishockeyverband gemäss dem «Blick» keine. Und deshalb dürften die Nati-Stars auf dem Eis das Schweizer Wappen nicht mehr auf der Brust tragen.
Fussballverband braucht keine Sonderbewilligung
In Stein gemeisselt ist das Verbot für die Eishockey-Nati noch nicht. «Wir sind seit 2018 mit den höchsten Stellen in Kontakt, dabei wurde uns mehrmals Unterstützung zugesichert», erklärt Patrick Bloch, der CEO der Swiss Ice Hockey Federation, im «Blick» und führt aus: «Die nötige Gesetzesänderung kann nur über die beiden Kammern umgesetzt werden, deshalb haben wir den Kontakt mit dem Vorsitzenden der parlamentarischen Gruppe Sport gesucht.»
Der Fussballverband derweil hat das Schweizerkreuz nicht mehr als Wappen auf seinem Trikot, sondern in Flaggenform – und ist deshalb auch nicht auf eine Sonderbewilligung angewiesen. Dennoch bringt man für das Vorgehen des Bundes wenig Verständnis auf. Schliesslich seien Nationalteams Botschafter ihres Landes. «Deshalb ist es schwer nachvollziehbar, warum diesen das Tragen des Schweizerkreuzes in Wappenform untersagt wird», kritisiert SFV-Sprecher Adrian Arnold.
Politiker reagieren
Die Gesetzeslücke ist offenbar auch in Bern ein Thema. SP-Nationalrat Matthias Aebischer soll einen Vorstoss eingereicht haben, der den Bundesrat dazu auffordert, das Wappenschutzgesetz entsprechend anzupassen. «Es muss doch selbstverständlich sein, dass Schweizer Nationalteams das Schweizer Wappen nutzen können, noch vor irgendwelchen Firmen», wird Aebischer zitiert.
Ähnlicher Meinung ist FDP-Ständerat Damian Müller, der denselben Vorstoss eingereicht hat und sagt: «Da kann ich wirklich nur noch den Kopf schütteln und komme zum Fazit: biireweich.»