StalkingProzess gegen mutmassliche Online-Diffamierer von Jolanda Spiess-Hegglin
fn, sda
13.11.2024 - 04:31
Zwei Männer stehen in Pfäffikon vor Gericht, da sie beschuldigt werden, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin online diffamiert zu haben. Der Prozess musste bereits zweimal verschoben werden.
13.11.2024, 04:31
SDA
Zwei Männer, ein 79-jähriger Rentner und ein 49-jähriger Fusspfleger, stehen in Pfäffikon vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin über einen längeren Zeitraum hinweg online beleidigt und diffamiert zu haben. Der Prozess, der bereits zweimal verschoben werden musste, findet nun endlich statt.
Die Anklage wirft den beiden vor, Spiess-Hegglin in Facebook-Posts als «Lügnerin» und «linke Oberzicke» bezeichnet zu haben. Besonders besorgniserregend war ein Post in der Facebook-Gruppe «Wir wählen SVP», der von der Staatsanwältin als Drohung interpretiert wurde. In diesem Post wurde angedeutet, dass die Belästigungen so lange weitergehen würden, bis jemand durchdreht und handelt. Dies habe bei Spiess-Hegglin die Befürchtung ausgelöst, dass ihr der 49-Jährige oder eine von ihm beauftragte Person körperlichen Schaden zufügen könnte.
Bildmontagen und Online-Hetze
Zusätzlich zu den beleidigenden Posts sollen die Beschuldigten eine Website erstellt haben, auf der sie Bildmontagen veröffentlichten. Diese Montagen zeigten Spiess-Hegglins Gesicht auf den Körpern von Pornodarstellerinnen. Die Website ist mittlerweile offline, doch die Anklagepunkte bleiben bestehen.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 49-Jährigen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Franken sowie eine zusätzliche Busse von 600 Franken. Die Vorwürfe umfassen unter anderem üble Nachrede, Verleumdung und Pornografie. Der 79-jährige Rentner soll mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken und einer Busse von 300 Franken belegt werden.
Verjährung und Prozessverzögerungen
Die Beschuldigten bestreiten die meisten Vorwürfe und argumentieren, dass einige der Taten verjährt seien, da sie aus dem Jahr 2019 stammen. In der Schweiz beträgt die Verjährungsfrist für Vergehen gegen die Ehre vier Jahre.
Der Prozess musste in diesem Jahr bereits zweimal abgebrochen werden. Beide Male war der 49-jährige Beschuldigte der Grund, da er sich weigerte, mit einem der anwesenden Zuschauer im selben Raum zu sein.
Hintergrund der Vorfälle
Die Belästigungen stehen im Zusammenhang mit Ereignissen bei der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zu einem Vorfall zwischen Spiess-Hegglin, damals frisch gewählte Kantonsrätin der Grünen, und einem SVP-Kantonsratskollegen, der in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgte.
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