FinanzausgleichSVP will der Stadt St. Gallen den höheren Lastenausgleich streichen
ka, sda
26.11.2024 - 11:16
Die SVP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats lehnt die in erster Lesung gutgeheissene vorübergehende Erhöhung des Lastenausgleichs für die Stadt St. Gallen ab. Findet der Streichungsantrag keine Mehrheit, will die SVP das Ratsreferendum ergreifen. Dies kann sie aus eigener Kraft durchsetzen.
26.11.2024, 11:16
SDA
Für die Abgeltung der Zentrumslasten soll die Stadt St. Gallen für vier Jahre jährlich zusätzlich 3,7 Millionen erhalten. Im Gegenzug muss die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton bei der Kultur sowie bei der Polizei bis 2028 überprüft werden.
Dieser Vorlage stimmte die Mehrheit des Kantonsrats in der Septembersession in erster Lesung mit 68 gegen 46 Stimmen zu. Ein Streichungsantrag der SVP wurde mit 57 gegen 52 Stimmen eher knapp abgelehnt. Die linke Ausgabenpolitik solle auf den Boden der Realität geholt werden, sagte damals der SVP-Fraktionschef.
In einem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten heisst es, dass der Stadt rund 12 Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten blieben.
Abwälzen auf Ausserrhoden
Zu den Bedingungen für die Mittel gehört auch, dass die Stadt prüfen muss, ob sie Zentrumslasten ausserkantonalen Gemeinden wie Teufen oder anderen Kantonen wie Appenzell Ausserrhoden in Rechnung stellen kann.
Nächste Woche findet die Wintersession mit der zweiten Lesung des Geschäfts statt. Am Montag kündigte nun die SVP einen weiteren Streichungsantrag an. Andere Städte wie Rapperswil-Jona, Wil, Gossau oder Buchs erhielten auch keinen Ausgleich für Zentrumslasten. Dies sei ein Ungleichbehandlung, heisst es in der Mitteilung.
Die «Extrawurst» der Kantonshauptstadt werde klar abgelehnt. Sollte der Streichungsantrag nicht angenommen werden, werde die SVP das Ratsreferendum ergreifen. Damit bekomme die Stimmbevölkerung die Möglichkeit, «über diese unnötige finanzielle Sonderbehandlung zu entscheiden». Für das Ratsreferendum braucht es 40 Stimmen, die SVP verfügt seit den letzten Wahlen über 42 Sitze.
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