Bildung Schaffhauser Kantonsrat ist gegen späteren Start in den Schultag

olgr, sda

2.12.2024 - 17:12

Soll ein Schulstart um 7.30 Uhr im Regelstundenplan bleiben? Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag über Müdigkeit und Lernerfolg diskutiert. (Symbolbild)
Soll ein Schulstart um 7.30 Uhr im Regelstundenplan bleiben? Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montag über Müdigkeit und Lernerfolg diskutiert. (Symbolbild)
Keystone

Die Schaffhauser Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin auch schon um 7.30 Uhr im Schulzimmer erscheinen müssen. Der Kantonsrat hat sich am Montag gegen einen grundsätzlichen Verzicht auf diese Frühstunde ausgesprochen.

Der Kantonsrat lehnte ein entsprechendes Postulat des früheren FDP-Kantonsrates Nihat Tektas, das auch von Mitte, EVP, SP und Grünen mitunterzeichnet war, mit 16 zu 32 Stimmen ab.

In der sogenannten Stundenplanvorlage für die Primarschule sei ein Unterricht bereits ab 7.30 Uhr verbindlich vorgesehen, hiess es im Vorstoss. Dies sei noch vor Beginn der Blockzeiten. Ein derart früher Start sei bei jüngeren Schulkindern weder nötig noch sei ihnen dieser zumutbar.

Mit dem Postulat hätte der Erziehungsrat aufgefordert werden sollen, einen späteren Schulbeginn zu prüfen. Dies mit dem grundsätzlichen Ziel, «eine Frühstunde ab 7.30 Uhr zu vermeiden».

Frühstunden sind nicht zwingend

Der Regierungsrat sprach sich gegen eine Überweisung des Postulates aus, da es auf einer falschen Annahme beruhe. «Frühstunden sind gar nicht verbindlich vorgeschrieben», sagte Patrick Strasser (SP).

Die Gemeinden, die für die Stundenplangestaltung zuständig seien, könnten bereits heute auf die Frühstunde verzichten – aus organisatorischen Gründen sei dies aber nicht allen möglich.

Denn es gelte etwa Wahlfächer, Halbklassenunterricht, Teamteaching und die räumlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen. Weitere Einschränkungen, wie dies mit dem Verzicht auf die Frühstunde verbunden wäre, könnten die Gemeinden vor unlösbare Probleme stellen, sagte Strasser.

Er wies darauf hin, dass die Bedürfnisse der Kinder – wie dies im Postulat gefordert wird – im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt würden. Beispielsweise dürften Erst- und Zweitklässler nicht mehr als eine Frühstunde pro Woche haben.

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