Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag, dem ersten Tag der Wintersession:
- in zweiten Lesungen Gesetzesnachträge über den Finanzausgleich, die Strassenverkehrsabgaben und zu den Ladenöffnungszeiten gutgeheissen. Beim Finanzausgleich wurde ein Antrag der SVP-Fraktion gegen den höheren Lastenausgleich für die Stadt St. Gallen mit 71 gegen 41 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt;
- den Beitritt zu einer interkantonalen Vereinbarung beschlossen. Damit kann die BVG- und Stiftungsaufsicht gemeinsam mit den Kantonen Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden Graubünden, Thurgau und Tessin organisiert werden;
- im Grundsatz unbestrittene Änderungen im Personalgesetz beschlossen, in denen es um eine neue HR-Strategie und um das neue Lohnsystem (NeLo) geht;
- ohne Gegenstimmen zwei zusätzliche Stellen am St. Galler Kantonsgericht bewilligt. Die Massnahme ist wegen hoher Pendenzen und der gestiegenen Komplexität der Fälle notwendig;
- die Berichterstattung der Vertretung des Kantonsrats in der Internationalen Parlamentarischen Bodensee-Konferenz zur Kenntnis genommen;
- mit 69 gegen 41 Stimmen eine Motion überwiesen, die verlangt, dass Anwälte während der Dauer eines befristeten oder unbefristeten Berufsverbots die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt nicht mehr führen dürfen;
- mit 84 gegen 22 Stimmen und zwei Enthaltungen eine Motion abgelehnt, die ein Verbot des kommerziellen Unterschriftensammelns auf kantonaler Ebene verlangte;
- diverse Vorstösse behandelt und erledigt.
ka, sda