SanierungAltlasten-Gefahr in Bottmingen BL ist 33 Jahre nach Havarie gebannt
scmi, sda
27.6.2024 - 13:56
Die Altlasten-Sanierungsarbeiten auf dem Wuhrmatt-Areal in Bottmingen BL sind nach zwei Jahren abgeschlossen. Die Lösungsmittel im Untergrund wurden soweit reduziert, dass keine Gefahr mehr für die Umwelt besteht. Dies teilte die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Donnerstag mit. Zwei Havarien im Jahr 1991 hatten den Boden verunreinigt.
27.06.2024, 13:56
27.06.2024, 16:15
SDA
Zur Sicherheit werden das Grundwasser und die Bodenluft über die kommenden zwei Jahre weiterhin regelmässig kontrolliert.
Für die Sanierung der Lösungsmittel-Altlasten wurde das Grundwasser ab Mai 2022 stufenweise abgesenkt. Die Schadstoffe wurden mit einer sogenannten Bodenluftabsaugung aus dem Untergrund entfernt. Filteranlagen reinigten daraufhin das abgepumpte Grundwasser sowie die Bodenluft und verhinderten damit übermässige Geruchs- und Lärmbelästigungen, wie es in der Mitteilung heisst.
Hunderte Liter Lösungsmittel liefen bei zwei Havarien aus
Die Sanierungsanlagen konnten mit einem Betrieb von rund 15 Monaten die Schadstoffkonzentration im Grundwasser und in der Bodenluft weiter unter die gesetzlichen Grenzwerte senken.
Bereits im Jahr 1997 entdeckten die Behörden die Lösungsmittel-Belastungen auf dem Areal. Sie wurden durch zwei Havarien sechs Jahre zuvor verursacht. Dabei liefen jeweils mehrere hundert Liter Lösungsmittel aus einem Entfettungsbad aus und versickerten teilweise. In der Folge kam es zu einer dauerhaften Verschmutzung des Grundwassers und des Untergrunds.
Gründe für die lange Zeitspanne bis zur Sanierung
Der Grund für die lange Zeitspanne zwischen den Havarien und der Sanierung liegt darin, dass es zu diesem Zeitpunkt schweizweit noch keine etablierten Verfahren im Umgang mit Lösungsmittelschäden gab, wie die BUD auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. Diese seien erste einige Jahre später entwickelt worden. Zudem habe der Kanton auch mit den betroffenen Parteien eine Einigung gemäss Kooperationsprinzip der Altlastenverordnung finden müssen, was sehr aufwändig gewesen sei, schreibt die BUD.
Die Kosten für die Sanierung lagen bei rund einer Million Franken und damit 400'000 Franken unter der ursprünglich geschätzten Summe. Die Eigentümerschaft trägt die Kosten zu 30 Prozent, Kanton und Bund zu 70 Prozent,
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