Kantonsrat LU Luzerner Parlament vermisst bei Ausschaffung Fingerspitzengefühl

SDA

22.6.2020 - 17:21

Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker hat eine umstrittene Ausschaffung verteidigt. (Archivaufnahme)
Der Luzerner Justizdirektor Paul Winiker hat eine umstrittene Ausschaffung verteidigt. (Archivaufnahme)
Source: KEYSTONE/MARCEL BIERI

Im Herbst 2019 hatte der Kanton Luzern eine Tschetschenin und ihre zwölfjährige Tochter, die in Luzern Kirchenasyl genossen, nach Belgien ausgeschafft. Im Kantonsrat wurde am Montag erklärt, dass der Kanton zwar rechtmässig, aber mit wenig Fingerspitzengefühl gehandelt habe.

Die Pfarrei St. Leodegar hatte das Kirchenasyl damit begründet, dass das Mädchen auf seiner neunjährigen Flucht traumatisiert worden sei. In Luzern besuchte es eine Heilpädagogische Schule.

Die Schweiz stellte sich auf den Standpunkt, das Belgien für das Asylverfahren zuständig sei. Die Ausschaffung im Rahmen des Dublinverfahrens führte zu Kritik – 4000 Personen protestierten mit einer Petition dagegen.

Urban Frye (Grüne) löste mit einer Anfrage im Kantonsparlament eine kleine Debatte zum Vorfall aus. Man solle immer wieder die Frage stellen, ob ein Handeln nach Gesetzen nicht den moralischen Grundsätzen widerspreche, sagte er. Die Kirche habe diese Frage mit der Gewährung des Kirchenasyls eindrücklich beantwortet.

Marlis Krummenacher (CVP) stellte fest, Luzern habe aus rechtlicher Sicht richtig gehandelt, auch sie zeigte sich über die Ausschaffung aber betroffen. Bund und Kanton müssten abklären, ob es nicht Änderungen brauche, denn verletzlichen Menschen müsse geholfen werden.

Menschliche Würde

Simon Howald (GLP) sagte, die Rechtsordnung gelte, aber eine Ausschaffungen müsse respektvoll und unter Einhaltung der menschlichen Würde geschehen. Das Mädchen habe in der Schweiz nach vielen Traumatisierungen «einfach Kind sein können», sagte Michael Ledergerber (SP), und fragte, ob es nicht Alternativen zur Ausschaffung gegeben habe. Hannes Koch (Grüne) kam zum Schluss, dass der Kanton zwar rechtens, aber empathiefrei gehandelt habe.

Pirmin Müller (SVP) sagte dagegen, es sei ein klassischer Fall von Asyltourismus gewesen. Er befürwortete das Kirchenasyl in Unrechtsstaaten. In diesem Fall habe aber die Legitimation für ein Kirchenasyl gefehlt, denn weder die Schweiz noch Belgien seien Unrechtsstaaten.

Noëlle Bucher (Grüne) kritisierte aber den Umgang Belgiens mit Asylbewerbern. Sie warf den Schweizer Behörden vor, dass sie die Situation dort nicht genauer abgeklärt hätten. Regierungsrat Paul Winiker (SVP) sagte hingegen, es sei zumutbar, in ein solches Land zu reisen.

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