GemeindenGemeindeammann von Bulle FR wird vom Kanton verwarnt
hn, sda
27.11.2024 - 16:55
Der Gemeindeammann von Bulle FR, Jacques Morand, ist nach einer Administrativuntersuchung zur Arbeitsweise des Gemeinderats verwarnt worden. Das zuständige Oberamt erinnerte auch die übrigen Mitglieder der Exekutive an ihre Pflichten und erliess organisatorische Massnahmen.
27.11.2024, 16:55
SDA
Der Fall kam im September 2022 ins Rollen. Ein Gemeinderat trat von seinem Amt zurück und übermittelte dem Oberamt mehrere Dokumente zu den Sitzungsgeldern, die der Generalsekretär der Stadt als Verwaltungsrat des Energieversorgers Gruyère Energie SA bezogen hatte.
Der Gemeinderat wollte dem Generalsekretär eine «Risikoprämie» von 9000 Franken für das Verwaltungsratsmandat bezahlen. Im Gegenzug müsse die Gruyère Energie SA die Sitzungsgelder direkt an die Gemeinde zahlen. Dieses Vorgehen war umstritten. Der Energieversorger zahlte die Sitzungsgelder daher weiterhin an den Generalsekretär.
Die Oberamtfrau des Saanebezirks, Marie-Lise Graden, wurde mit der Eröffnung einer Administrativuntersuchung betraut. Diese hat sie nun abgeschlossen, wie die Freiburger Staatskanzlei am Mittwoch mitteilte.
Nicht mit entsprechender Sorgfalt gehandelt
Der Gemeinderat von Bulle habe die Vergütungsfragen nicht mit der entsprechenden Sorgfaltspflicht behandelt, kommt Graden nun zum Schluss.
Gewisse aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Gemeinderats hätten punktuell ihre Sorgfaltspflicht verletzt, so Graden. Spezifische Massnahmen verhängte sie jedoch nicht. Dies, weil die Verfehlungen «die Wesentlichkeitsschwelle nicht eindeutig erreichten» oder die betroffenen Personen nicht mehr im Amt sind.
Gegen Gemeindeammann Jacques Morand sprach Graden hingegen eine Verwarnung aus. Von ihm werde in Zukunft erwartet, dass der die speziellen Befugnisse, die das Gesetz dem Gemeindeammann bei Unregelmässigkeiten im Gemeindebetrieb überträgt, vollumfänglich wahrnehme.
Auf organisatorischer Ebene wies die Oberamtfrau mehrere Massnahmen an. Sie betreffen Themen wie Einsicht in Protokolle, Vollzug von Beschlüssen, Ressourcen oder die Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften, an denen sie Anteil hat.
Weiter hielt Graden fest, dass der Generalsekretär die bezogenen Beträge an die Gemeinde zurückerstatten muss. Im Gegenzug muss die Gemeinde den Generalsekretär für die geleisteten Überstunden entschädigen.
Gemeinderat sieht sich bestätigt
Der Gemeinderat von Bulle zeigte sich zufrieden mit der Feststellung des Untersuchungsberichts, dass kein einziger Franken unrechtmässig abgezweigt worden sei. Im Grundsatz habe die Untersuchung das Handeln des Gemeinderates bestätigt, heisst es in einer Stellungnahme vom Mittwoch.
Die Mitglieder der Exekutive räumten ein, dass sie vielleicht nicht alles immer ganz buchstabengetreu umgesetzt hätten. Die Anforderungen an gewählte Miliz-Amtsträger würden immer höher. Das sei nicht immer einfach zu bewältigen. Die juristische Fragen in dem Fall seien komplex gewesen.
Der Gemeinderat verwies in seiner Mitteilung aber auch auf die moralischen und finanziellen Kosten des Falls. Es sei zu persönlichen Anfeindungen gekommen, die die Betroffenen belasteten. Und der Fall koste die Gemeinde rund 160'000 Franken.
Gegen die Abschlussverfügung der Oberamtfrau kann noch Beschwerde geführt werden.
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