Airbnb-VerbotFeriengäste müssen in New York auf Hotels ausweichen
tgab
29.8.2023
Ab nächster Woche gelten in New York City empfindliche Einschränkungen bei Kurzzeitvermietungen. Eine Übernachtung in einer Airbnb-Unterkunft ist nicht mehr möglich – wie schon in einer ganzen Reihe anderer beliebter Metropolen.
tgab
29.08.2023, 00:00
Gabriela Beck
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Zahlreiche bei Touristen beliebte Städte zeichnen sich durch einen eklatanten Wohnungsmangel aus.
Mit restriktiven Regelungen für Kurzzeitvermietungen wollen sie der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenhalten.
Ab dem 05. September tritt auch in New York ein entsprechendes Gesetz in Kraft.
Gastgeber müssen sich registrieren, selbst anwesend sein und dürfen nicht mehr als zwei zahlende Gäste gleichzeitig beherbergen.
Durch die Kanäle in Venedig gondeln, an den Stränden Barcelonas baden gehen oder verliebt durch Paris schlendern – Städtereisen sind beliebt. Viele Metropolen sind einfach erreichbar, bieten attraktive Shopping-Möglichkeiten, internationale Restaurants und viel Kunst und Kultur. Das macht sie so attraktiv als Reiseziel – und teuer für die Bewohner*innen.
Um den oft eklatanten Wohnungsmangel etwas abzumildern, wehren sich immer mehr Städte gegen eine Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen an Feriengäste.
Barcelona, London, München und Paris sind nur einige der Städte, die bereits entsprechende Gesetze erlassen haben. Auch San Francisco, Singapur, Tokio und Vancouver gehören dazu. Nun folgt ab dem 5. September mit New York ein weiteres touristisches Schwergewicht, so das US-Portal «Hotels».
Gastgeber müssen künftig selbst anwesend sein
Gastgeber müssen sich dann nicht nur offiziell bei der Stadtbehörde registrieren, bei Aufenthalten zahlender Gäste von weniger als 30 aufeinanderfolgenden Tagen müssen sie auch selbst anwesend sein. Und zwar in derselben Wohnung wie ihre Gäste. Ausserdem dürfen sie nicht mehr als zwei zahlende Gäste gleichzeitig beherbergen.
Wer die Regel ignoriert und erwischt wird, kann mit einer Busse von bis zu 5'000 US-Dollar belangt werden. Damit dürfte der Grossteil der fast 40'000 aktiven Angebote von Airbnb-Gastgebern vom Markt verschwinden.
Für das Vermittlungs-Portal bedeutet diese Entscheidung einen herben Umsatzverlust, denn New York gehört zu den profitabelsten Buchungs-Märkten weltweit für das Unternehmen. Noch grösseres Kopfzerbrechen dürfte Airbnb jedoch die Befürchtung bereiten, dass die Restriktionen weitere Nachahmer finden könnten.
Vermietung von Ferienwohnungen im Tessin beschränkt
In der Schweiz hat das Tessin die härtesten Regeln für Ferienwohnungen. Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus mit weniger als vier Betten für mehr als 90 Tage im Jahr über ein Online-Portal wie Airbnb vermieten will, gilt als gewerblicher Vermieter, berichtet die «NZZ». Um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten, müssen die Besitzer ein Umnutzungsgesuch bei der Standortgemeinde einreichen. Das Problem: Wer eine Umnutzung vornimmt, riskiert, nicht mehr in den vorherigen Zustand zurückwechseln zu können.
Wer in der Stadt Luzern eine Wohnung an Touristen oder Kurzaufenthalter vermieten will, darf das künftig nur noch 90 Tage im Jahr tun. Denn auch in Luzern werden Kurzzeitvermietungen für die Verknappung des Angebots auf dem Wohnungsmarkt mitverantwortlich gemacht.