FinanzdepartementEhemalige CS-Führungskräfte müssen ihre Boni nicht zurückzahlen
ceel, sda
14.4.2024 - 09:40
Bei der derzeitigen Rechtslage dürften die Aussichten, dass ehemalige CS-Manager*innen ihre Boni zurückzahlen müssen, sehr schlecht sein. Nun bestehe Handlungsbedarf.
Keystone-SDA, ceel, sda
14.04.2024, 09:40
14.04.2024, 09:47
SDA
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Ex-Führungskräfte der CS müssen ihre Boni wohl nicht zurückerstatten.
Ein Bericht zur Bankenstabilität kommt zum Schluss, dass die derzeitige Rechtslage dies ausschliesst.
Die ehemaligen Führungskräfte der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) dürfen ihre Boni behalten. Bei der derzeitigen Rechtslage dürfte eine Rückforderung kaum erfolgreich sein, teilte das Finanzdepartement am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Es bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung». Zu dem Schluss kam der Bundesrat in seinem Bericht zur Bankenstabilität. Darin hat der Bundesrat eine Auslegeordnung der rechtlichen Mittel vorgenommen, die zur Verfügung stehen, um schlecht wirtschaftende Verantwortliche einer Bank rückwirkend ins Recht zu fassen, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) weiter mitteilte.
Der Bundesrat sieht deshalb nun Handlungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen: «Insbesondere sollen Instrumente geschaffen werden, die es künftig erlauben, in ähnlich gelagerten Fällen Bankmanagern rückwirkend bereits ausbezahlte Boni wieder zu entziehen. Mit der Einführung eines Senior Manager Regimes sollen diese zudem klar identifizierbar sein», schrieb das EDF.
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